Brutto und Netto verstehen: So viel bleibt vom Mindestlohn und Stundenlohn für Alltagsbegleiter
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € brutto pro Stunde; nach Abzügen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) bleibt netto etwa 60–65 % des Bruttos, abhängig von individuellen Faktoren.
Brutto und Netto – die Grundlagen
Wer in Deutschland arbeitet, kennt die Begriffe Brutto und Netto. Brutto ist das Gehalt vor Abzügen, Netto das, was am Ende auf dem Konto landet. Die Differenz setzt sich aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Wie viel netto bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand, der Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Dieser Artikel erklärt den Zusammenhang anhand des aktuellen Mindestlohns und gibt Orientierung für typische Berufe – inklusive eines Ausblicks für selbstständige Alltagsbegleiter.
Die Abzüge im Detail
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:
- Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %), Arbeitnehmeranteil etwa 7,3 % + 0,85 %
- Pflegeversicherung: 3,4 % (bzw. 4,0 % bei Kinderlosen), Arbeitnehmerhälfte 1,7 % (bzw. 2,0 %)
- Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitnehmer 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmer 1,3 %
Insgesamt zahlen Arbeitnehmer rund 20–21 % ihres Bruttos in die Sozialversicherung. Hinzu kommt die Lohnsteuer, deren Höhe sich nach dem zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse richtet. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerzahler, und Kirchensteuer wird nur bei Mitgliedschaft fällig.
Beispiele: Mindestlohn und typische Berufe
Mindestlohn 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (BMAS). Bei einer Vollzeitstelle mit 173 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 €. Nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 150–200 €) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 480–510 €) bleibt in Steuerklasse I ein Netto von etwa 1.550–1.650 €. Dieser Wert ist eine Schätzung; die tatsächliche Höhe variiert je nach Krankenkasse und individuellen Freibeträgen.
Typische Bruttogehälter und deren Netto
Die folgende Übersicht basiert auf den Schätzwerten der Onsite-Referenz (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):
- Pflegefachkraft: 3.600 € brutto → Netto ca. 2.250–2.400 €
- Krankenpfleger: 3.500 € brutto → Netto ca. 2.200–2.350 €
- Handwerker: 3.400 € brutto → Netto ca. 2.150–2.300 €
- Bürokraft / Verwaltung: 3.200 € brutto → Netto ca. 2.050–2.200 €
- Kraftfahrer: 2.900 € brutto → Netto ca. 1.850–2.000 €
- Lagerist / Logistik: 2.800 € brutto → Netto ca. 1.800–1.950 €
- Verkäufer / Einzelhandel: 2.600 € brutto → Netto ca. 1.650–1.800 €
- Gastronomie / Service: 2.500 € brutto → Netto ca. 1.600–1.750 €
Bitte beachten Sie: Diese Zahlen sind grobe Richtwerte. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung.
Besonderheiten für Selbstständige: Alltagsbegleiter und Stundenlohn
Selbstständige, wie etwa Alltagsbegleiter, haben eine andere Kostenstruktur. Sie müssen nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst tragen. Zudem kommen Betriebskosten, Altersvorsorge und Krankenversicherung hinzu. Ein Bruttostundenlohn von 13,90 € reicht hier netto meist nicht aus, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.
Der alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn sollte daher deutlich über dem Mindestlohn liegen. Eine realistische Kalkulation berücksichtigt:
- Eigenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 16–19 % des Einkommens)
- Beiträge zur Rentenversicherung (18,6 %)
- Einkommensteuervorauszahlungen
- Betriebsausgaben (Fahrtkosten, Material, Fortbildung)
Als Faustregel gilt: Wer als Selbstständiger netto etwa 2.000 € im Monat benötigt, muss bei 40 Wochenstunden einen Bruttostundenlohn von mindestens 18–20 € ansetzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Themenbereich.
Fazit
Der Zusammenhang zwischen Brutto und Netto ist komplex, aber mit den richtigen Zahlen gut nachvollziehbar. Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €, doch das Netto hängt stark von individuellen Faktoren ab. Für Angestellte liefern die genannten Beispiele eine erste Orientierung. Selbstständige, insbesondere Alltagsbegleiter, müssen ihren Stundenlohn sorgfältig kalkulieren, um nach allen Abzügen ein ausreichendes Nettoeinkommen zu erzielen.
Besuchen Sie Mindestlohn Aktuell für aktuelle Entwicklungen und nutzen Sie unseren Rechner für Ihre persönliche Brutto-Netto-Berechnung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden/Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Rechtsverordnung festgesetzt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn (Steuerklasse I)?
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) ergeben sich folgende Abzüge: Lohnsteuer (ca. 150–200 €, abhängig vom Grundfreibetrag), Solidaritätszuschlag (entfällt meist), Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20–21 % = 480–510 €). Netto bleiben etwa 1.550–1.650 €. Dieser Wert ist eine Schätzung; die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Was müssen selbstständige Alltagsbegleiter beim Stundenlohn beachten?
Selbstständige Alltagsbegleiter tragen die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Einkommensteuer selbst. Ein Bruttostundenlohn von 13,90 € reicht netto oft nicht aus, da die Abgabenlast höher ist als bei Angestellten. Eine realistische Kalkulation sollte alle Kosten (Versicherungen, Altersvorsorge, Betriebsmittel) einbeziehen. Der „alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn“ sollte daher deutlich über dem Mindestlohn liegen, um ein ausreichendes Nettoeinkommen zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenbereich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden/Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Rechtsverordnung festgesetzt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn (Steuerklasse I)?
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) ergeben sich folgende Abzüge: Lohnsteuer (ca. 150–200 €, abhängig vom Grundfreibetrag), Solidaritätszuschlag (entfällt meist), Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20–21 % = 480–510 €). Netto bleiben etwa 1.550–1.650 €. Dieser Wert ist eine Schätzung; die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.
Was müssen selbstständige Alltagsbegleiter beim Stundenlohn beachten?
Selbstständige Alltagsbegleiter tragen die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Einkommensteuer selbst. Ein Bruttostundenlohn von 13,90 € reicht netto oft nicht aus, da die Abgabenlast höher ist als bei Angestellten. Eine realistische Kalkulation sollte alle Kosten (Versicherungen, Altersvorsorge, Betriebsmittel) einbeziehen. Der „alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn“ sollte daher deutlich über dem Mindestlohn liegen, um ein ausreichendes Nettoeinkommen zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie in unserem [Themenbereich](/themen).