Brutto-Netto-Rechner für den Mindestlohn 2026: So viel bleibt netto übrig
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich, das Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab.
Brutto-Netto-Rechner für den Mindestlohn 2026: So viel bleibt netto übrig
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte in Deutschland ist dies die gesetzliche Untergrenze des Einkommens. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Dieser Artikel erklärt die typischen Abzüge und zeigt, wie Sie mit einem brutto-netto-lohnrechner Ihre persönliche Nettoauszahlung ermitteln können.
Bruttogehalt auf Mindestlohnbasis
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden ergibt sich aus 13,90 €/Std. ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.410 € (Jahresbrutto ca. 28.912 €). Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 €/Std., ab 2027 sind 14,60 €/Std. geplant. Diese Steigerungen beschloss die Mindestlohnkommission auf Basis der Tarifentwicklung.
Das Bruttogehalt ist jedoch nicht das, was Sie ausgezahlt bekommen. Vom Brutto werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand, der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Die typischen Abzüge im Überblick
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse berechnet. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I) gilt der Grundfreibetrag: 2026 beträgt er 12.348 € pro Jahr. Liegt Ihr Jahreseinkommen darunter, zahlen Sie keine Lohnsteuer. Da das Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 € über dem Grundfreibetrag liegt, fällt eine geringe Lohnsteuer an. Der Solidaritätszuschlag wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Freibetrag übersteigt – bei Mindestlohn ist er in der Regel null.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
- Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 %). Arbeitnehmer tragen die Hälfte, also etwa 7,3 % + 0,8 % = 8,1 %.
- Pflegeversicherung: Beitragssatz 3,4 % (Kinderlose ab 23 Jahren: 4,0 %). Arbeitnehmeranteil: 1,7 % bzw. 2,0 %.
- Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Summe Arbeitnehmeranteil: ca. 20,4 % bis 20,7 % des Bruttos (je nach Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung). Bei 2.410 € Brutto sind das rund 490–500 € pro Monat.
Beispielrechnung für Steuerklasse I (2026)
Annahme: Keine Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 30–50 € (abhängig von genauen Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 490 €
- Netto: etwa 1.870–1.890 €
Diese Zahl ist ein Richtwert. Mit einem brutto-netto-lohnrechner können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und ein genaueres Ergebnis erhalten. Beachten Sie: Bei anderen Steuerklassen (z. B. III, V) oder mit Kirchensteuer ändert sich das Netto deutlich.
Mindestlohn und Minijob
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 € monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Überschreiten Sie diese Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Auch hier hilft ein Brutto-Netto-Rechner, um die Auswirkungen zu prüfen.
Vergleich mit anderen Berufsgruppen
Die Onsite-Referenz nennt typische Bruttogehälter für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Diese Werte liegen teils deutlich über dem Mindestlohn:
- Pflegefachkraft: 3.600 €/Monat
- Krankenpfleger: 3.500 €/Monat
- Handwerker: 3.400 €/Monat
- Bürokraft/Verwaltung: 3.200 €/Monat
- Kraftfahrer: 2.900 €/Monat
- Lagerist/Logistik: 2.800 €/Monat
- Verkäufer/Einzelhandel: 2.600 €/Monat
- Gastronomie/Service: 2.500 €/Monat
Auch bei diesen Gehältern können Sie mit einem Brutto-Netto-Lohnrechner Ihr persönliches Netto ermitteln. Beachten Sie, dass die tatsächlichen Abzüge von Ihrer individuellen Situation abhängen.
Steuerklassen und ihre Wirkung
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer erheblich. Für Mindestlohnempfänger ist meist Steuerklasse I (ledig) oder IV (verheiratet, beide etwa gleichverdienend) relevant. Steuerklasse III (verheiratet, ein Partner verdient deutlich weniger) senkt die Lohnsteuer, während Steuerklasse V sie erhöht. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, sollte aber mit einem Steuerberater besprochen werden.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 bringt ein Bruttogehalt von rund 2.410 €. Nach Abzügen bleiben netto etwa 1.870–1.890 € (Steuerklasse I). Die genaue Höhe hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie einen brutto-netto-lohnrechner, um Ihre persönliche Situation zu berechnen. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unseren Artikeln.
FAQs
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto und netto? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich. Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto etwa zwischen 1.700 € und 1.800 €. Nutzen Sie einen brutto-netto-lohnrechner für eine genaue Berechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst Krankenversicherung (ca. 7,3 % Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,7 % bzw. 2,0 % für Kinderlose), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Bei Mindestlohn fällt aufgrund des Grundfreibetrags von 12.348 € (2026) in der Regel keine Lohnsteuer an.
Kann ich mit einem Minijob den Mindestlohn erhalten? Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 € monatlich. Bei 13,90 € pro Stunde dürfen Sie maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Überschreiten Sie diese, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Ein brutto-netto-lohnrechner hilft Ihnen, die Auswirkungen zu prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto und netto?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich. Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto etwa zwischen 1.700 € und 1.800 €. Nutzen Sie einen brutto-netto-lohnrechner für eine genaue Berechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst Krankenversicherung (ca. 7,3 % Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,7 % bzw. 2,0 % für Kinderlose), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Bei Mindestlohn fällt aufgrund des Grundfreibetrags von 12.348 € (2026) in der Regel keine Lohnsteuer an.
Kann ich mit einem Minijob den Mindestlohn erhalten?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 € monatlich. Bei 13,90 € pro Stunde dürfen Sie maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Überschreiten Sie diese, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Ein brutto-netto-lohnrechner hilft Ihnen, die Auswirkungen zu prüfen.