Brutto Netto Preis: Was vom Mindestlohn 2026 wirklich übrig bleibt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Die neue Untergrenze
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Die Anpassung folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission und soll die Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen stärken. Bereits für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Doch was bedeutet diese Zahl für Ihr Portemonnaie? Der brutto netto preis – also das, was nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto landet – hängt von mehreren Faktoren ab. Denn vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Typische Abzüge im Überblick
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil beträgt (Stand 2026) etwa:
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %)
- Pflegeversicherung: ca. 1,7 % (Kinderlose ab 23 Jahren: +0,6 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Zusammen ergeben sich rund 20–21 % des Bruttos für die Sozialversicherung. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die nach Steuerklasse berechnet wird. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Da der Mindestlohn mit rund 28.912 Euro über diesem Freibetrag liegt, wird Lohnsteuer fällig.
Steuerklassen und ihre Wirkung
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des Partners (günstig)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (ungünstig)
Ein alleinstehender Mindestlohnempfänger in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer zahlt bei 2.410 Euro brutto etwa 200–250 Euro Lohnsteuer. Das Netto liegt dann zwischen 1.700 und 1.900 Euro – abhängig vom Krankenkassen-Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherung.
Beispiele aus der Praxis
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen (jeweils Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Die Nettowerte sind Schätzungen und können individuell abweichen.
| Beruf | Brutto/Monat | Geschätztes Netto (ca.) |
|---|---|---|
| Pflegefachkraft | 3.600 € | 2.350 – 2.500 € |
| Krankenpfleger | 3.500 € | 2.300 – 2.450 € |
| Handwerker | 3.400 € | 2.250 – 2.400 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | 2.150 – 2.300 € |
| Kraftfahrer | 2.900 € | 1.950 – 2.100 € |
| Lagerist/Logistik | 2.800 € | 1.900 – 2.050 € |
| Verkäufer/Einzelhandel | 2.600 € | 1.800 – 1.950 € |
| Gastronomie/Service | 2.500 € | 1.750 – 1.900 € |
Hinweis: Die Nettospannen berücksichtigen Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag und keine besonderen Freibeträge. Verbindliche Werte liefert nur die individuelle Lohnabrechnung.
Minijob und Midijob: Besonderheiten
Wer auf Minijob-Basis arbeitet, verdient maximal 603 Euro im Monat (2026). Hier fallen keine Lohnsteuer und nur pauschale Sozialabgaben an – der brutto netto preis ist nahezu 1:1. Bei einem Midijob (monatlich 603 bis etwa 1.600 Euro) greift eine Gleitzone, die die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung reduziert. Dadurch bleibt netto mehr übrig als bei einem regulären Job mit gleichem Brutto.
Fazit: Den brutto netto preis selbst berechnen
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Einkommensuntergrenze, doch das tatsächliche Nettoeinkommen hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Um eine verlässliche Schätzung zu erhalten, nutzen Sie am besten unseren Rechner oder informieren Sie sich in unserem Datenbereich über aktuelle Abzugsätze. Denken Sie daran: Nur die offizielle Lohnabrechnung ist verbindlich – bei Unklarheiten hilft das BMAS oder Ihre Krankenkasse weiter.
Die kontinuierliche Anpassung des Mindestlohns zeigt, wie wichtig eine regelmäßige Überprüfung des brutto netto preis ist. Bleiben Sie informiert und planen Sie Ihre Finanzen realistisch – mit den richtigen Werkzeugen und einem Blick auf die aktuellen Regelungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für 2027 vorgesehen.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.900 Euro monatlich. Genauere Werte liefert der [Rechner](/rechner) auf unserer Seite.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt vorgenommen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert stark. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserem [Artikel](/blog) zu Brutto-Netto-Abzügen.