Häufige Irrtümer beim Lohn Minijob: Was Sie zu Mindestlohn und Netto wissen müssen
Der Lohn im Minijob ist nicht automatisch steuerfrei – die Minijob-Grenze und der Mindestlohn bestimmen, was netto bleibt, wobei individuelle Faktoren wie Steuerklasse und weitere Jobs eine Rolle spielen.
Häufige Irrtümer beim Lohn Minijob
Viele Arbeitnehmer in Deutschland gehen einem Minijob nach – sei es als Nebenverdienst oder als Hauptbeschäftigung in Teilzeit. Doch rund um den Lohn Minijob kursieren zahlreiche Missverständnisse. Besonders bei den Themen Steuerfreiheit, Mindestlohn und Nettoverdienst herrscht oft Unsicherheit. Dieser Artikel räumt mit den häufigsten Fehlern auf und gibt Ihnen eine klare Orientierung.
Irrtum 1: Der Lohn im Minijob ist immer steuerfrei
Ein weit verbreiteter Glaube: Minijob gleich steuerfrei. Tatsächlich ist der Lohn Minijob bis zur Verdienstgrenze (2026: ~603 € monatlich) für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei – das heißt, Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Steuerfreiheit ist jedoch nicht automatisch gegeben. Sie hängt von Ihrem gesamten Jahreseinkommen ab. Liegt Ihr Gesamtverdienst (inklusive Minijob) unter dem Grundfreibetrag von etwa 12.348 € (2026), fällt keine Lohnsteuer an. Haben Sie jedoch einen Hauptjob oder weitere Einkünfte, die diesen Freibetrag überschreiten, wird der Minijob-Lohn steuerpflichtig. Der Arbeitgeber führt dann pauschal Lohnsteuer ab, oder Sie müssen in der Steuererklärung nachzahlen. Lassen Sie sich nicht von der Aussage „Minijob ist steuerfrei“ täuschen – prüfen Sie Ihre individuelle Situation.
Irrtum 2: Der Mindestlohn gilt nicht für Minijobs
Ein weiterer Irrtum: Minijobber hätten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das ist falsch. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,9 € pro Stunde (2025: 12,82 €, 2027: 14,6 €). Das bedeutet, dass Ihr Stundenlohn im Minijob mindestens diesen Betrag betragen muss. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von ~603 € monatlich dürfen Sie also höchstens etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Steigt der Mindestlohn, sinkt die maximal mögliche Arbeitszeit entsprechend. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber den korrekten Stundenlohn zahlt – bei Verstößen drohen ihm Bußgelder. Mehr zu den aktuellen Werten finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Datenbereich.
Irrtum 3: Brutto ist gleich Netto – auch beim Minijob
Viele glauben, dass der ausbezahlte Betrag im Minijob dem Bruttolohn entspricht, weil keine Sozialabgaben anfallen. Das stimmt nur, wenn keine Lohnsteuer anfällt (siehe Irrtum 1). Zudem zahlen Arbeitgeber pauschale Abgaben (ca. 30 %), die aber nicht vom Lohn des Minijobbers abgezogen werden. Ihr Netto ist also tatsächlich das Brutto, solange Sie unter dem Grundfreibetrag bleiben. Sobald jedoch Steuern anfallen, sinkt das Netto. Auch bei Überschreitung der Minijob-Grenze (z. B. durch einen Midijob) werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die typischen Bruttogehälter in anderen Berufen (z. B. Verkäufer ~2.600 €, Lagerist ~2.800 €) zeigen, wie stark die Abzüge sein können. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln.
Irrtum 4: Ein Minijob lohnt sich nicht wegen der Steuerklasse
Manche denken, dass ihr Minijob aufgrund einer ungünstigen Steuerklasse (z. B. Steuerklasse V) unattraktiv wird. Tatsächlich wird der Minijob unabhängig von Ihrer Steuerklasse behandelt: Die pauschale Lohnsteuer des Arbeitgebers beträgt 2 % des Bruttolohns (bei Minijob ohne Rentenversicherungspflicht) oder 20 % (bei Rentenversicherungspflicht). Diese Pauschale wird nicht mit Ihrer persönlichen Steuerklasse verrechnet. Allerdings kann der Minijob-Lohn in Ihrer Einkommensteuererklärung Ihren persönlichen Steuersatz erhöhen, wenn Sie insgesamt über dem Grundfreibetrag liegen. Das hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, sondern mit Ihrem Gesamteinkommen. Ein Minijob lohnt sich also in den meisten Fällen, solange Sie die Grenzen beachten.
Irrtum 5: Man kann mehrere Minijobs haben und jeder bleibt steuerfrei
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben – aber die Verdienstgrenze von ~603 € gilt für alle Minijobs zusammen. Überschreiten Sie diese Summe, werden die Jobs zusammengerechnet und gelten als sozialversicherungspflichtig. Zudem müssen Sie alle Minijobs in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch hier gilt: Die Steuerfreiheit endet, wenn Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Planen Sie Ihre Nebentätigkeiten daher sorgfältig.
Fazit: Klarheit schaffen mit den richtigen Informationen
Der Lohn Minijob unterliegt klaren Regeln, die oft missverstanden werden. Prüfen Sie immer Ihre individuelle Situation: Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen? Welche Steuerklasse haben Sie? Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Die Angaben in diesem Artikel basieren auf den aktuellen Werten des BMAS und der Mindestlohnkommission. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Nettolohns empfehlen wir die offiziellen Lohnabrechnungen oder unseren Rechner. Weitere Themen rund um Mindestlohn und Minijob finden Sie in unserem Themenbereich.
Bleiben Sie informiert und vermeiden Sie typische Fehler – dann profitieren Sie optimal von Ihrem Minijob.
Häufige Fragen
Ist der Lohn im Minijob immer steuerfrei?
Nein. Der Lohn Minijob ist bis zur Verdienstgrenze (2026: ~603 € monatlich) für den Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungsfrei, aber nicht automatisch steuerfrei. Wenn Sie daneben andere Einkünfte haben und Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (2026: ~12.348 €) übersteigt, kann Lohnsteuer anfallen. Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn der Minijob die einzige Einkunftsquelle ist oder das Gesamteinkommen unter dem Freibetrag bleibt.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro im Minijob verdiene?
Überschreiten Sie die Minijob-Grenze (2026: ~603 € monatlich), wird der Job in der Regel als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft. Dann zahlen Sie als Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem kann Lohnsteuer fällig werden. Der Mindestlohn gilt weiterhin – bei 13,9 €/Std. dürfen Sie maximal etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Minijobber aus?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,9 € pro Stunde. Das bedeutet, dass der Stundenlohn im Minijob nicht darunter liegen darf. Bei der Minijob-Grenze von ~603 € ergibt sich eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 43,4 Stunden. Steigt der Mindestlohn weiter (2027: 14,6 €), sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend, wenn die Verdienstgrenze gleich bleibt. Arbeitgeber müssen den Mindestlohn zahlen, sonst drohen Bußgelder.