Mindestlohn 2028: Brutto und Netto verstehen – So berechnen Sie Ihr Gehalt

Der gesetzliche Mindestlohn für 2028 ist noch nicht festgelegt, aber basierend auf bisherigen Anpassungen ist eine weitere Erhöhung zu erwarten. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.

Brutto und Netto beim Mindestlohn 2028 – Was bleibt Ihnen vom Gehalt?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt kontinuierlich. Für 2028 ist der genaue Betrag noch nicht festgelegt, aber Arbeitnehmer fragen sich bereits heute: Wie viel werde ich brutto verdienen, und was bleibt netto auf meinem Konto? In diesem Artikel erklären wir den Zusammenhang zwischen Brutto- und Nettogehalt, zeigen typische Abzüge und geben eine Orientierung für den Mindestlohn 2028.

Die Entwicklung des Mindestlohns bis 2027

Die Mindestlohnkommission hat in den letzten Jahren deutliche Erhöhungen empfohlen:

  • 2025: 12,82 € pro Stunde
  • 2026: 13,9 € pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • 2027: 14,6 € pro Stunde (ab 1. Januar 2027)

Diese Werte basieren auf den Beschlüssen der Kommission und wurden durch das BMAS umgesetzt. Für Mindestlohn 2028 wird eine weitere Anpassung erwartet. Eine grobe Schätzung auf Basis des Trends liegt zwischen 15,0 und 15,5 € pro Stunde. Offiziell wird die Kommission voraussichtlich im Sommer 2027 eine Empfehlung abgeben.

Vom Bruttolohn zum Nettolohn – die Abzüge im Überblick

Ihr Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben zahlt. Das Netto ist das, was nach allen gesetzlichen Abzügen übrig bleibt. Die wichtigsten Abzüge sind:

  • Lohnsteuer: Abhängig von Ihrer Steuerklasse (I bis VI) und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Lohnsteuer.
  • Solidaritätszuschlag: Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerpflichtigen; nur bei sehr hohen Einkommen wird er noch erhoben.
  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 1,6 %). Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren). Auch hier teilt sich der Beitrag mit dem Arbeitgeber.
  • Rentenversicherung: 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, ebenfalls hälftig geteilt.

Zusätzlich können Kirchensteuer und ggf. weitere Abzüge (z. B. Vermögenswirksame Leistungen) anfallen. Die genauen Prozentsätze werden jährlich von den Sozialversicherungsträgern und dem BMF veröffentlicht.

Beispielrechnung für Mindestlohn 2028 (Schätzung)

Nehmen wir an, der Mindestlohn 2028 beträgt 15,5 € pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich:

  • Monatsbrutto: 15,5 € × 40 Std. × 4,33 Wochen ≈ 2.687 €
  • Jahresbrutto: 2.687 € × 12 = 32.244 €

Davon werden Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen. Für Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein ungefähres Netto von 1.850 € bis 1.950 € pro Monat. Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag. Destatis zeigt, dass die durchschnittliche Abgabenlast bei etwa 30–35 % des Bruttos liegt.

Vergleichen Sie dies mit anderen Berufen aus unserer Daten-Übersicht: Eine Verkäuferin im Einzelhandel verdient brutto etwa 2.600 €, eine Bürokraft 3.200 €. Auch hier bleibt netto entsprechend weniger.

Einfluss der Steuerklasse auf das Netto

Ihre Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – höchster Steuerabzug.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag – etwas niedrigerer Abzug.
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen (der Besserverdienende) – geringster Abzug.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – Standard.
  • Steuerklasse V: Der Ehepartner mit geringerem Einkommen – höherer Abzug.
  • Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs – höchster Abzug.

Wenn Sie den Mindestlohn 2028 verdienen, sind Sie wahrscheinlich in Steuerklasse I oder IV. Mit Steuerklasse III (falls verheiratet und der Besserverdienende) könnte Ihr Netto um 100–200 € höher ausfallen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Situation zu simulieren.

Minijob und Mindestlohn 2028

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 € pro Monat. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die maximal mögliche Arbeitszeit für einen Minijob. Für 2028 wird die Grenze voraussichtlich auf etwa 630–650 € angehoben. Wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob ist steuerfrei, aber rentenversicherungspflichtig (mit Befreiungsmöglichkeit).

Fazit: Planen Sie mit realistischen Netto-Werten

Der Mindestlohn 2028 wird voraussichtlich weiter steigen, aber das Netto hängt stark von Ihren persönlichen Abzügen ab. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung bleibt etwa 65–70 % des Bruttos übrig. Für genauere Berechnungen empfehlen wir die offiziellen Tabellen des BMF oder unseren interaktiven Rechner.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Entwicklungen bei Mindestlohn Aktuell und in den Artikeln unseres Blogs. Die Mindestlohnkommission und das BMAS werden rechtzeitig die neuen Werte bekannt geben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Die drei FAQs oben fassen die wichtigsten Punkte zusammen. Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie in unsere Themen-Übersicht oder kontaktieren Sie uns über Über uns.

Häufige Fragen

Wird der Mindestlohn 2028 steigen?

Der Mindestlohn 2028 ist noch nicht beschlossen. Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich im Sommer 2027 eine Empfehlung abgeben. Basierend auf den Anpassungen der letzten Jahre (2025: 12,82 €, 2026: 13,9 €, 2027: 14,6 €) ist eine weitere Erhöhung wahrscheinlich. Der genaue Betrag steht jedoch noch nicht fest. Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen auf [Mindestlohn Aktuell](/) und in den offiziellen Mitteilungen des BMAS.

Wie viel Netto bleibt bei Mindestlohn 2028?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und anderen Faktoren ab. Bei einer angenommenen Erhöhung auf etwa 15,5 €/Std. und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttogehalt von ca. 2.687 €/Monat. Nach Abzügen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) bleiben etwa 1.800–1.900 € netto. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung mit Ihren persönlichen Daten.

Welche Abzüge sind beim Mindestlohn zu erwarten?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen), Solidaritätszuschlag (meist entfallen), Krankenversicherung (ca. 14,6% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,05% bzw. 3,4% für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,6%) abgezogen. Der Arbeitgeberanteil ist nicht im Bruttolohn enthalten. Die genauen Prozentsätze können sich jährlich ändern; das BMAS und die Sozialversicherungsträger veröffentlichen die aktuellen Werte.

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