Minijob-Rechner Brutto Netto: So berechnen Sie Ihren Nettolohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, doch wie viel bleibt nach Abzügen übrig? Unser Minijob-Rechner Brutto Netto hilft Ihnen, die typischen Abzüge zu verstehen.
Einleitung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig? Besonders bei Minijobs ist die Berechnung einfach, aber auch hier lohnt sich ein Blick auf die Details. Unser Minijob-Rechner Brutto Netto hilft Ihnen, die typischen Abzüge zu verstehen und Ihr persönliches Nettoeinkommen zu ermitteln.
Mindestlohn 2026: Was Sie wissen müssen
Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung und soll die Kaufkraft der unteren Lohngruppen sichern.
Brutto vs. Netto: Die Abzüge im Überblick
Vom Bruttogehalt werden verschiedene Abgaben abgezogen:
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse, Höhe des Einkommens und Freibeträgen. Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt rund 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an.
- Solidaritätszuschlag: Wird nur bei hohen Einkommen erhoben, bei Mindestlohn meist nicht relevant.
- Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft, je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
- Sozialversicherungsbeiträge: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23), Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn Vollzeit) und Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen.
Minijob-Rechner Brutto Netto: So funktioniert es
Ein Minijob ist bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Das bedeutet: Ihr Bruttolohn ist gleichzeitig Ihr Nettolohn. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Rentenversicherung 15 %, Krankenversicherung 13 %, Umlagen). Für Sie entstehen keine Abzüge, solange Sie die Grenze nicht überschreiten.
Unser Minijob-Rechner Brutto Netto berücksichtigt diese Besonderheit und zeigt Ihnen sofort, wie viel Sie netto erhalten. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt ein – bei Minijobs bis 603 Euro bleibt es unverändert. Bei Überschreitung der Grenze (z. B. durch mehrere Minijobs) greifen die regulären Abzüge.
Typische Bruttogehälter und ihre Netto-Werte
Die folgende Übersicht zeigt geschätzte Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer). Die tatsächlichen Netto-Werte können abweichen.
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.400–2.500 €
- Krankenpfleger: ~3.500 € brutto → Netto ca. 2.350–2.450 €
- Lagerist/Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.950–2.050 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.850–1.950 €
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 2.000–2.100 €
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.200–2.300 €
- Handwerker: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.300–2.400 €
- Gastronomie/Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.800–1.900 €
Diese Werte dienen der Orientierung. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Lohnsteuer hängt maßgeblich von Ihrer Steuerklasse ab:
- Steuerklasse I: Ledig, geschieden, verwitwet ohne Kinder
- Steuerklasse II: Alleinerziehend mit Kind
- Steuerklasse III: Verheiratet, höheres Einkommen (Partner in Klasse V)
- Steuerklasse IV: Verheiratet, beide ähnliches Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratet, geringeres Einkommen (Partner in Klasse III)
- Steuerklasse VI: Zweites Dienstverhältnis
Je nach Klasse kann das Netto um mehrere hundert Euro schwanken. Unser Minijob-Rechner Brutto Netto berücksichtigt Ihre Steuerklasse und liefert ein realistisches Ergebnis.
Fazit
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Minijobber bis 603 Euro monatlich bleibt das Netto gleich dem Brutto – ein großer Vorteil. Bei Vollzeitstellen müssen Sie mit Abzügen von rund 25–30 % rechnen. Nutzen Sie unseren Minijob-Rechner Brutto Netto für eine individuelle Berechnung. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Datenbereich.
Bedenken Sie: Die genannten Zahlen sind Schätzwerte. Verbindlich sind Ihre Lohnabrechnung und die Auskunft der zuständigen Behörden (BMAS, Finanzamt, Krankenkasse).
Häufige Fragen
Wie berechne ich mit dem Minijob-Rechner Brutto Netto mein Nettogehalt?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt sowie Ihre Steuerklasse und Krankenversicherung ein. Der Rechner zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Bei Minijobs bis 603 Euro monatlich (2026) entfallen in der Regel die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer, sodass das Netto nahe am Brutto liegt.
Welche Abzüge fallen bei einem Minijob 2026 an?
Im Minijob zahlen Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, sofern die Verdienstgrenze von 603 Euro nicht überschritten wird. Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen) ab. Ihr Netto entspricht daher in der Regel Ihrem Brutto. Bei Überschreitung der Grenze gelten die regulären Abzüge.
Warum unterscheidet sich mein Netto vom Brutto bei Vollzeit-Mindestlohn?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (2026) und Vollzeit (ca. 173 Stunden) ergibt sich ein Brutto von etwa 2.410 Euro. Nach Abzügen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) bleibt ein Netto von rund 1.700–1.800 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach individuellen Faktoren.