Häufige Irrtümer zum Mindestlohn: Brutto, Netto und der Stundenlohn dm
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde, was etwa 2.410 € brutto monatlich entspricht – das Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse und Sozialversicherung ab.
Häufige Irrtümer zum Mindestlohn: Brutto, Netto und der Stundenlohn dm
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt kontinuierlich. Ab 2026 erhalten Arbeitnehmer mindestens 13,90 € pro Stunde, ab 2027 sogar 14,60 €. Doch viele Beschäftigte und Arbeitgeber tappen in typische Fallstricke, wenn es um die tatsächliche Auszahlung geht. Besonders der Begriff „Stundenlohn dm“ sorgt immer wieder für Verwirrung. Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf.
Irrtum 1: Bruttostundenlohn = Nettostundenlohn
Der wohl größte Fehler: Wer den Bruttostundenlohn sieht, glaubt, genau diesen Betrag auf dem Konto zu haben. Tatsächlich werden vom Bruttolohn noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € brutto (2026) bleiben netto je nach Steuerklasse und Versicherung etwa 9,50 € bis 11,50 € pro Stunde übrig. Der Stundenlohn dm (hier als Abkürzung für „durchschnittlicher Monatslohn“ oder schlicht „die Minute“) wird oft fälschlich mit dem Nettostundenlohn gleichgesetzt. Dabei handelt es sich beim Stundenlohn dm meist um den Bruttowert, der für die Lohnabrechnung relevant ist.
Irrtum 2: Der Mindestlohn gilt für alle Branchen gleich
Zwar gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, es gibt aber Ausnahmen: Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Praktikanten unter bestimmten Bedingungen können vom Mindestlohn ausgenommen sein. Auch in einigen Branchen existieren höhere branchenspezifische Mindestlöhne, etwa in der Pflege oder im Baugewerbe. Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Anpassungen, das BMAS setzt sie per Verordnung um.
Irrtum 3: Minijob und Mindestlohn – die Grenzen werden oft falsch eingeschätzt
Viele Minijobber denken, sie dürften beliebig viele Stunden arbeiten, solange sie unter 520 € (2025) bleiben. Ab 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf etwa 603 € monatlich. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € bedeutet das maximal rund 43 Stunden pro Monat. Wer mehr arbeitet, rutscht in die Sozialversicherungspflicht. Der Stundenlohn dm wird hier oft mit dem monatlichen Verdienst verwechselt. Ein Beispiel: Bei 13,90 € brutto pro Stunde und 40 Stunden Arbeit im Monat beträgt der Bruttolohn 556 € – das liegt unter der Grenze von 603 €, der Minijob bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.
Irrtum 4: Die Steuerklasse beeinflusst den Bruttolohn
Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf den Bruttostundenlohn, sondern nur auf die Höhe der Lohnsteuer und damit auf den Nettolohn. Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse III (verheiratet, Partner ohne oder mit geringem Einkommen) behält netto mehr als jemand in Steuerklasse I (ledig). Der Bruttolohn bleibt gleich. Wer also seinen Stundenlohn dm mit dem eines Kollegen vergleicht, sollte immer die Steuerklasse berücksichtigen. Die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ist die einzig verbindliche Quelle.
Irrtum 5: Sozialversicherungsbeiträge sind immer gleich
Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden prozentual vom Bruttolohn berechnet, allerdings bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttolohns. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € brutto (2026) und einer Vollzeitstelle (173 Stunden/Monat) ergeben sich Brutto-Monatsverdienste von rund 2.410 €. Davon gehen etwa 480–500 € für Sozialabgaben und Lohnsteuer ab. Das Netto liegt dann bei etwa 1.910–1.930 € (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).
So vermeiden Sie die häufigsten Fehler
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihren persönlichen Nettolohn zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihren Bruttostundenlohn, die wöchentliche Arbeitszeit und Ihre Steuerklasse ein. So sehen Sie sofort, was wirklich auf Ihrem Konto ankommt. Weitere Informationen zu den aktuellen Mindestlohnwerten finden Sie auf Mindestlohn Aktuell.
Fazit
Der Stundenlohn dm ist kein feststehender Begriff – er wird oft als Bruttostundenlohn oder als Durchschnittsmonatslohn interpretiert. Wichtig ist: Brutto ist nicht Netto. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich nicht von pauschalen Aussagen täuschen, sondern prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung genau. Bei Unklarheiten hilft der Gang zum Steuerberater oder zur zuständigen Gewerkschaft.
Weitere Informationen
Quellen: BMAS, Mindestlohnkommission, Destatis, BMF.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?
Der Bruttostundenlohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzügen. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € brutto (2026) kann der Netto-Stundenlohn je nach Steuerklasse und Versicherungsstatus zwischen etwa 9,50 € und 11,50 € liegen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Ab 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt dann bei etwa 603 € monatlich. Das bedeutet, dass Minijobber bei Mindestlohn maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026 und 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde geplant. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS umgesetzt.