Brutto und Netto verstehen: So rechnen Sie den Stundenlohn in den Monatslohn um

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatslohn von rund 2.410 Euro entspricht; das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialversicherung ab.

Brutto und Netto – Was bleibt vom Lohn übrig?

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, wie viel von ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist nicht nur eine Frage des Stundenlohns, sondern auch der Steuerklasse, der Sozialversicherungsbeiträge und individueller Faktoren. Wer seinen Stundenlohn in Monatslohn umrechnen möchte, erhält zunächst eine Bruttozahl – doch erst nach Abzug aller Pflichtbeiträge ergibt sich das Netto. Dieser Artikel erklärt die Zusammenhänge und gibt Orientierung für die Jahre 2025 und 2026.

Der gesetzliche Mindestlohn als Ausgangspunkt

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt schrittweise. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Wer auf Basis einer 40-Stunden-Woche arbeitet, kann den Stundenlohn in Monatslohn umrechnen: 13,90 € × 173,33 Stunden ≈ 2.410 Euro brutto im Monat. Im Jahr 2025 liegt der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro, was etwa 2.222 Euro brutto monatlich entspricht. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Diese Werte stammen vom BMAS und der Mindestlohnkommission.

Doch das Bruttogehalt ist nur die eine Seite. Um zu verstehen, was netto übrig bleibt, müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse ab – die meisten Arbeitnehmer fallen in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) oder Steuerklasse III/IV (verheiratet).

Vom Brutto zum Netto – Die Abzüge im Detail

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Lohnsteuer. Liegt Ihr Jahreseinkommen darüber, steigt der Steuersatz progressiv an. Bei einem Mindestlohn von 2.410 Euro brutto im Monat (28.920 Euro im Jahr) fällt Lohnsteuer an – wie viel genau, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. In Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer bei diesem Einkommen etwa 200–250 Euro monatlich.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherung umfasst vier Zweige:

  • Krankenversicherung: Beitragssatz ca. 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag hälftig.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, ebenfalls hälftig geteilt.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, hälftig.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (in Sachsen 3,3 %), hälftig; Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %.

Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro ergeben sich Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt etwa 450–500 Euro (Arbeitnehmeranteil). Das Netto liegt dann in Steuerklasse I bei rund 1.700–1.800 Euro.

Beispiele aus verschiedenen Berufen

Die Onsite-Referenz gibt Orientierungswerte für typische Bruttomonatsgehälter (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):

  • Pflegefachkraft: 3.600 € brutto → Netto ca. 2.400–2.500 €
  • Krankenpfleger: 3.500 € brutto → Netto ca. 2.350–2.450 €
  • Lagerist/Logistik: 2.800 € brutto → Netto ca. 1.950–2.050 €
  • Verkäufer/Einzelhandel: 2.600 € brutto → Netto ca. 1.800–1.900 €
  • Kraftfahrer: 2.900 € brutto → Netto ca. 2.000–2.100 €
  • Bürokraft/Verwaltung: 3.200 € brutto → Netto ca. 2.150–2.250 €
  • Handwerker: 3.400 € brutto → Netto ca. 2.300–2.400 €
  • Gastronomie/Service: 2.500 € brutto → Netto ca. 1.700–1.800 €

Diese Werte sind Schätzwerte. Das tatsächliche Netto kann abweichen, etwa wenn Sie in Steuerklasse III sind (verheiratet, Partner mit geringerem Einkommen) oder Kirchensteuer zahlen. Auch Kinderfreibeträge oder ein höherer Krankenkassen-Zusatzbeitrag verändern das Netto.

Den Stundenlohn in Monatslohn umrechnen – und dann?

Die Umrechnung ist der erste Schritt zur Gehaltsplanung. Wer seinen Stundenlohn in Monatslohn umrechnen möchte, sollte die individuelle Arbeitszeit kennen. Bei Teilzeit oder Schichtarbeit kann die monatliche Stundenzahl abweichen. Ein Beispiel: Bei 20 Stunden pro Woche beträgt die monatliche Arbeitszeit 86,67 Stunden (20 × 52 / 12). Mit 13,90 € Stundenlohn ergibt sich ein Bruttomonatslohn von rund 1.205 Euro. Nach Abzügen bleibt netto etwa 900–1.000 Euro.

Umgekehrt können Sie aus Ihrem Monatslohn den Stundenlohn berechnen: Teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die monatlichen Arbeitsstunden. So prüfen Sie, ob Ihr Lohn über dem Mindestlohn liegt.

Steuerklasse und weitere Einflussfaktoren

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Lohnsteuer. In Steuerklasse I zahlen Ledige den Grundtarif. Verheiratete können zwischen III/V (bei stark unterschiedlichem Einkommen) oder IV/IV (bei ähnlichem Einkommen) wählen. Steuerklasse III führt zu geringeren Abzügen, Steuerklasse V zu höheren. Auch die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) und der Solidaritätszuschlag (seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener) beeinflussen das Netto.

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich. Bis zu diesem Betrag sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht auf Wunsch). Das bedeutet: Bei einem Minijob bleibt der Bruttolohn fast vollständig als Netto erhalten.

Fazit: Orientierung, aber keine Garantie

Die Umrechnung des Stundenlohns in den Monatslohn liefert eine erste Bruttozahl. Um das Netto zu schätzen, müssen Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Die genannten Beispiele und Werte basieren auf den Angaben von BMAS, Destatis und der Mindestlohnkommission. Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie amtliche Brutto-Netto-Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.

Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Rechner. Dort können Sie Ihren individuellen Stundenlohn in den Monatslohn umrechnen und eine erste Netto-Schätzung erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in den Monatslohn um? Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt diese rund 173,33 Stunden (40 × 52 / 12). Beispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn ergibt sich 13,90 × 173,33 ≈ 2.410 € Bruttomonatslohn. Dies ist der erste Schritt, um von Brutto zu Netto zu gelangen.

Welche Abzüge mindern das Bruttogehalt? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag, hälftig geteilt), Rentenversicherung (18,6 % hälftig), Arbeitslosenversicherung (2,6 % hälftig) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 % hälftig, mit Zuschlag für Kinderlose). Der verbleibende Betrag ist das Netto.

Warum unterscheidet sich das Netto bei gleichem Bruttolohn? Das Netto hängt maßgeblich von Ihrer Steuerklasse ab (z. B. I, III, V), ob Sie Kirchensteuer zahlen, ob Kinderfreibeträge greifen und von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert). Auch regionale Unterschiede (z. B. Pflegeversicherung in Sachsen) spielen eine Rolle. Daher kann bei gleichem Bruttolohn das Netto unterschiedlich ausfallen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in den Monatslohn um?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt diese rund 173,33 Stunden (40 × 52 / 12). Beispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn ergibt sich 13,90 × 173,33 ≈ 2.410 € Bruttomonatslohn. Dies ist der erste Schritt, um von Brutto zu Netto zu gelangen.

Welche Abzüge mindern das Bruttogehalt?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag, hälftig geteilt), Rentenversicherung (18,6 % hälftig), Arbeitslosenversicherung (2,6 % hälftig) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 % hälftig, mit Zuschlag für Kinderlose). Der verbleibende Betrag ist das Netto.

Warum unterscheidet sich das Netto bei gleichem Bruttolohn?

Das Netto hängt maßgeblich von Ihrer Steuerklasse ab (z. B. I, III, V), ob Sie Kirchensteuer zahlen, ob Kinderfreibeträge greifen und von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert). Auch regionale Unterschiede (z. B. Pflegeversicherung in Sachsen) spielen eine Rolle. Daher kann bei gleichem Bruttolohn das Netto unterschiedlich ausfallen.

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