Wo liegt der Mindestlohn 2026? Brutto und Netto verstehen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,9 € pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 € entspricht; das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab und liegt für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder bei rund 1.600 bis 1.700 €.

Warum Brutto und Netto zusammenhängen

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wo liegt der Mindestlohn und was bleibt am Ende des Monats auf dem Konto? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn zwischen Bruttogehalt und Nettolohn liegen mehrere Abzüge. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Mindestlohnwerte, die typischen Abzüge und zeigt anhand von Beispielen, wie Sie vom Brutto zum Netto kommen.

Die aktuellen Mindestlohnwerte

Der gesetzliche Mindestlohn wird schrittweise angehoben. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,9 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173,33 Stunden/Monat) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,6 Euro pro Stunde vorgesehen. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Diese Werte basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS festgelegt.

Weitere Informationen zu den aktuellen und künftigen Mindestlohnstufen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell sowie in unserem Daten-Bereich.

Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Überblick

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitgeber zahlt. Davon werden folgende Pflichtabzüge vorgenommen:

  • Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse (I bis VI) und Höhe des Einkommens. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto und Steuerklasse I fällt nur eine geringe Lohnsteuer an (ca. 100–150 € monatlich), da der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bereits einen großen Teil abdeckt.
  • Rentenversicherung: 18,6 % insgesamt, Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
  • Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,3 %). Arbeitnehmeranteil etwa 7,3 % + halber Zusatzbeitrag.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (für Kinderlose ab 23 Jahren 3,4 %), Arbeitnehmeranteil die Hälfte.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.

Zusätzlich kann Kirchensteuer anfallen (8 oder 9 % der Lohnsteuer). Die genauen Prozentsätze variieren je nach Krankenkasse und Bundesland. Ein Beispiel für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer) zeigt folgende grobe Aufteilung:

Position Betrag (ca.)
Bruttogehalt 2.410 €
Lohnsteuer -120 €
Rentenversicherung (9,3 %) -224 €
Krankenversicherung (7,3 % + 0,65 % Zusatz) -192 €
Pflegeversicherung (1,525 %) -37 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) -31 €
Netto ~1.806 €

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Das tatsächliche Netto kann abweichen.

Beispielrechnungen für typische Berufe

Die folgende Tabelle zeigt Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (basierend auf Durchschnittswerten) und eine grobe Netto-Schätzung für Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kinder, kein Kirchensteuerabzug:

Beruf Brutto/Monat Netto (ca.)
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 € ~1.900 €
Gastronomie / Service 2.500 € ~1.830 €
Lagerist / Logistik 2.800 € ~2.020 €
Kraftfahrer 2.900 € ~2.080 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 € ~2.260 €
Handwerker 3.400 € ~2.380 €
Krankenpfleger 3.500 € ~2.440 €
Pflegefachkraft 3.600 € ~2.500 €

Diese Werte sind Schätzungen. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie unseren Rechner.

Faktoren, die Ihr Netto beeinflussen

Das Nettoeinkommen hängt von mehreren persönlichen Faktoren ab:

  • Steuerklasse: Verheiratete in Steuerklasse III haben deutlich weniger Lohnsteuer als Ledige in Steuerklasse I.
  • Kinder: Kinderfreibeträge oder Kindergeld erhöhen das verfügbare Einkommen.
  • Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen den Kassen (0,0 % bis 1,9 %).
  • Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft fällig.
  • Bundesland: Pflegeversicherungsbeitrag kann leicht abweichen (z. B. Sachsen 0,5 % Zuschlag).

Auch Minijobs sind zu beachten: Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich. Hier fallen keine Sozialabgaben für den Arbeitnehmer an, nur pauschale Abgaben des Arbeitgebers.

Fazit

Die Frage „Wo liegt der Mindestlohn?“ ist mit 13,9 Euro pro Stunde (2026) klar beantwortet. Doch das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit – das Netto hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit den obigen Beispielen und unserem Rechner können Sie eine erste Orientierung gewinnen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnung oder offizielle Stellen wie das BMAS oder die Deutsche Rentenversicherung.

Weitere Artikel zu Mindestlohn und Abzügen finden Sie in unserem Blog und unter Themen.

Häufige Fragen

Wo liegt der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,9 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro jährlich. Die Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch das BMAS umgesetzt.

Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer, liegt das Netto bei etwa 1.600 bis 1.700 Euro monatlich. Die genauen Abzüge können Sie mit unserem [Rechner](/rechner) individuell berechnen.

Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil), Krankenversicherung (ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer. Die Summe der Abzüge beträgt typischerweise 20–30 % des Bruttos.

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