Ab wann steigt der Mindestlohn? Brutto-Netto-Übersicht für 2025, 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro, was bei Vollzeit zu einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro bzw. 2.530 Euro führt; das Netto hängt von individuellen Abzügen ab.
Ab wann steigt der Mindestlohn? Ein Überblick über die nächsten Erhöhungen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den kommenden Jahren schrittweise angehoben. Viele Arbeitnehmer fragen sich: ab wann steigt der mindestlohn und wie wirkt sich das auf das eigene Netto aus? Die Antwort liefert die Mindestlohnkommission, deren Empfehlungen vom BMAS übernommen wurden. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Damit verdient eine Vollzeitkraft (173,33 Stunden pro Monat) ab 2026 rund 2.410 Euro brutto im Monat, ab 2027 etwa 2.530 Euro.
Brutto und Netto – wie hängen sie zusammen?
Das Bruttogehalt ist die Grundlage für alle Berechnungen. Davon werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand, der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Für eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 ca. 1,7 %), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 %) sowie ohne Kirchensteuer ergeben sich folgende Netto-Schätzwerte:
- Mindestlohn 2025 (12,82 €/Std., ~2.222 € brutto): Netto ca. 1.600–1.700 €
- Mindestlohn 2026 (13,90 €/Std., ~2.410 € brutto): Netto ca. 1.700–1.800 €
- Mindestlohn 2027 (14,60 €/Std., ~2.530 € brutto): Netto ca. 1.800–1.900 €
Diese Werte sind Richtwerte. Das tatsächliche Netto kann abweichen, insbesondere wenn Sie in Steuerklasse III, IV oder V sind, Kinder haben oder Kirchensteuer zahlen. Eine genaue Berechnung bietet unser Rechner.
Beispiele für typische Berufe
Die folgende Tabelle zeigt Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Die Nettowerte sind Schätzungen auf Basis der oben genannten Abzugssätze.
| Beruf | Brutto (€) | Geschätztes Netto (€) |
|---|---|---|
| Verkäufer / Einzelhandel | 2.600 | 1.880–1.930 |
| Lagerist / Logistik | 2.800 | 2.020–2.080 |
| Kraftfahrer | 2.900 | 2.090–2.150 |
| Bürokraft / Verwaltung | 3.200 | 2.300–2.370 |
| Handwerker | 3.400 | 2.440–2.510 |
| Pflegefachkraft | 3.600 | 2.580–2.660 |
Diese Zahlen basieren auf vereinfachten Annahmen. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir, die Lohnabrechnung zu prüfen oder einen Brutto-Netto-Rechner zu verwenden.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuerabzug am höchsten. Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) senkt die Lohnsteuer deutlich. Wer in Steuerklasse V ist (Ehepartner mit geringerem Einkommen), zahlt mehr Steuern. Auch Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag (2026: ~12.348 €) beeinflussen das Netto. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Lohnsteuer – bei Mindestlohn ist das jedoch nur bei Teilzeit oder Minijob der Fall.
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro dürfen Sie maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Im Minijob fallen keine Lohnsteuer und keine Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Das bedeutet: Der Bruttolohn ist gleich dem Nettolohn. Für viele Beschäftigte ist das eine attraktive Option, um nebenbei etwas dazuzuverdienen.
Fazit: Planen Sie Ihre Finanzen mit den neuen Mindestlöhnen
Die Frage ab wann steigt der mindestlohn ist für 2026 und 2027 klar beantwortet. Die Erhöhungen bringen spürbar mehr Bruttogehalt, aber das Netto wächst aufgrund von Steuer- und Sozialabgaben nicht im gleichen Maße. Dennoch verbessert sich die finanzielle Situation vieler Arbeitnehmer. Nutzen Sie die Zeit bis zur nächsten Erhöhung, um Ihre Steuerklasse zu optimieren oder Freibeträge eintragen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.
Quellen
- BMAS: Gesetzlicher Mindestlohn
- Mindestlohnkommission: Empfehlungen 2025–2027
- Destatis: Durchschnittliche Sozialversicherungsbeiträge
- Eigene Berechnungen auf Basis der Onsite-Referenz
Häufige Fragen
Ab wann steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS umgesetzt.
Wie viel Netto bleibt bei Mindestlohn (Steuerklasse I) im Jahr 2026?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Vollzeit, 173,33 Stunden) und Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 15,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 %) sowie Lohnsteuer (ca. 100–150 Euro) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen ab.
Welche Abzüge sind bei einem Bruttogehalt von 2.600 Euro (Verkäufer) zu erwarten?
Bei 2.600 Euro brutto (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) fallen etwa 20 % Sozialabgaben an (ca. 520 Euro) sowie Lohnsteuer von rund 150–200 Euro. Das Netto liegt dann bei etwa 1.880–1.930 Euro. Mit Steuerklasse III oder bei Kindern kann das Netto höher ausfallen. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung den [Rechner](/rechner) auf unserer Seite.