Wann steigt der Mindestlohn? Brutto und Netto im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (ca. 2.410 Euro brutto monatlich) – wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Sozialversicherung ab.

Wann steigt der Mindestlohn? Ein Überblick über die kommenden Erhöhungen

Die Frage „wann steigt der mindestlohn“ beschäftigt viele Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn wird schrittweise angehoben: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später, am 1. Januar 2027, steigt er auf 14,60 Euro. Zum Vergleich: 2025 liegt der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in eine Rechtsverordnung umgesetzt.

Brutto und Netto – was bleibt vom Mindestlohn?

Wer zum Mindestlohn arbeitet, erhält bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden pro Monat) ab 2026 ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Doch was bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Das Nettoeinkommen hängt maßgeblich von der Steuerklasse, der Art der Krankenversicherung, der Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.

Beispielrechnung für Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer)

  • Bruttogehalt: 2.410 €
  • Lohnsteuer: ca. 150–200 € (abhängig vom Grundfreibetrag von 12.348 € jährlich)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil): ca. 20–21 % des Bruttos, also rund 480–500 €
  • Netto: ca. 1.750–1.850 €

Diese Werte sind Schätzwerte. Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen, insbesondere wenn Sie eine andere Steuerklasse haben (z. B. III oder V), Kirchensteuer zahlen oder Kinderfreibeträge geltend machen. Auch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse beeinflusst den Nettolohn.

Typische Bruttogehälter in verschiedenen Branchen

Neben dem Mindestlohn gibt es branchenspezifische Tariflöhne, die oft über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) – diese sind als grobe Orientierung zu verstehen:

  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 €
  • Krankenpfleger / Pflege: ca. 3.500 €
  • Handwerker: ca. 3.400 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 €
  • Kraftfahrer: ca. 2.900 €
  • Lagerist / Logistik: ca. 2.800 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ca. 2.600 €
  • Gastronomie / Service: ca. 2.500 €

Auch hier gilt: Das Netto variiert je nach persönlichen Abzügen. Eine detaillierte Berechnung bietet unser Rechner.

Steuerklassen und ihre Auswirkung auf das Netto

Die Wahl der Steuerklasse hat großen Einfluss auf den Nettolohn. Steuerklasse I (ledig) führt zu höheren Abzügen als Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener). Wer in Steuerklasse V ist (Ehepartner mit geringerem Einkommen), zahlt noch mehr Lohnsteuer. Auch die Anzahl der Kinder (Kinderfreibeträge) und die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) verändern das Netto. Deshalb ist ein pauschaler Nettowert immer mit Vorsicht zu genießen.

Minijob und Mindestlohn

Die Minijob-Verdienstgrenze wird parallel zum Mindestlohn angehoben: Ab 2026 liegt sie bei etwa 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Minijobber bei 13,90 Euro Stundenlohn rund 43 Stunden im Monat arbeiten können, ohne die Grenze zu überschreiten. Für Minijobber gelten besondere Regelungen: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Verzicht auf Versicherungsfreiheit).

Warum die Frage „wann steigt der mindestlohn“ so wichtig ist

Die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns soll sicherstellen, dass Beschäftigte von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren und ein existenzsicherndes Einkommen erhalten. Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Wissenschaftlern, prüft alle zwei Jahre, ob eine Anpassung nötig ist. Die nächste turnusmäßige Erhöhung steht zum 1. Januar 2026 an – danach folgt 2027. Wer wissen möchte, wann der Mindestlohn danach steigt, sollte die Empfehlungen der Kommission im Auge behalten. Aktuelle Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.

Fazit

Der Mindestlohn steigt in zwei Schritten: 2026 auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 Euro. Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (2026) bleibt netto je nach Steuerklasse und Versicherung etwa 1.750–1.850 Euro. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab – eine verbindliche Auskunft gibt nur die Lohnabrechnung. Nutzen Sie unseren Rechner, um eine persönliche Schätzung zu erhalten. Bleiben Sie informiert über die Entwicklung des Mindestlohns – denn die nächste Erhöhung kommt bestimmt.

Häufige Fragen

Wann steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS umgesetzt.

Wie viel Netto bleibt bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026)?

Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.750 und 1.850 Euro. Die Lohnsteuer beträgt etwa 150–200 Euro, die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) rund 480–500 Euro. Der genaue Betrag hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Freibeträgen ab.

Was ändert sich für Minijobber durch die Mindestlohnerhöhung 2026?

Die Minijob-Verdienstgrenze wird zum 1. Januar 2026 auf etwa 603 Euro monatlich angehoben (bisher 556 Euro). Dadurch können Minijobber mehr Stunden arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro sind rund 43 Stunden pro Monat möglich. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei.

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