Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? Brutto, Netto und typische Abzüge im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde – das Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Sozialversicherung und individuellen Freibeträgen ab.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? Ein Überblick über die gesetzliche Untergrenze

Die Frage „Wie hoch ist der Mindestlohn?“ beschäftigt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 2025 (12,82 Euro) und setzt den Trend fort, die Lohnuntergrenze schrittweise anzuheben. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.

Brutto-Monatsgehalt auf Mindestlohn-Basis

Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 173 h). Im Jahr sind das etwa 28.912 Euro brutto. Wer in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob ausübt, erhält entsprechend weniger. Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich – damit bleiben geringfügige Beschäftigungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Vom Brutto zum Netto: Typische Abzüge verstehen

Das Nettoeinkommen ist das, was am Ende auf Ihrem Konto landet. Es ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich:

  • Lohnsteuer: Die Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) wird der Grundfreibetrag von 2026 (ca. 12.348 Euro) berücksichtigt. Liegt Ihr Jahreseinkommen darunter, zahlen Sie keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn-Vollzeitgehalt von 28.912 Euro fällt jedoch Lohnsteuer an – je nach Steuerklasse etwa 150 bis 250 Euro monatlich.
  • Solidaritätszuschlag: Seit 2021 wird dieser nur noch von Spitzenverdienern erhoben; für Mindestlohn-Bezieher entfällt er in der Regel.
  • Kirchensteuer: Falls Sie Mitglied einer Kirche sind, kommen 8 % oder 9 % der Lohnsteuer hinzu (je nach Bundesland).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Diese sind gesetzlich festgelegt und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Ihr Anteil beträgt:
  • Rentenversicherung: 9,3 % (von 18,6 % gesamt)
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich etwa 1,6 %)
  • Pflegeversicherung: 1,525 % (bzw. 1,7 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (von 2,6 % gesamt)

Zusammengenommen machen die Sozialabgaben etwa 19–20 % des Bruttolohns aus. Bei 2.410 Euro brutto sind das rund 460–480 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Ein grobes Netto-Beispiel (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer) liegt bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich.

Einfluss der Steuerklasse auf das Netto

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – Standardfall.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommensunterschied (günstig für den Besserverdienenden).
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
  • Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der Partner Klasse III wählt – hier wird mehr Steuer abgezogen.
  • Steuerklasse VI: Bei mehreren Jobs.

Für Mindestlohn-Bezieher ist meist Steuerklasse I oder IV relevant. Ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. nach Heirat) kann das Netto spürbar verändern.

Beispielgehälter aus verschiedenen Branchen

Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Vollzeit, ohne Sonderzahlungen). Diese Werte liegen teils über dem Mindestlohn, da viele Branchen tarifliche oder betriebliche Vergütungen zahlen:

  • Pflegefachkraft: ~3.600 €
  • Krankenpfleger / Pflege: ~3.500 €
  • Handwerker: ~3.400 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 €
  • Kraftfahrer: ~2.900 €
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 €
  • Gastronomie / Service: ~2.500 €

Diese Zahlen sind Schätzwerte für eine vereinfachte Darstellung (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das tatsächliche Netto hängt von individuellen Faktoren ab. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner.

Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Entwicklung

Die Mindestlohnkommission hat für 2027 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgeschlagen. Damit steigt der Stundenlohn innerhalb von zwei Jahren um fast 14 %. Die Bundesregierung setzt diese Empfehlung in der Regel per Rechtsverordnung um. Parallel dazu wird auch der Grundfreibetrag jährlich angepasst – 2026 liegt er bei etwa 12.348 Euro, 2027 voraussichtlich etwas höher. Das entlastet Geringverdiener bei der Lohnsteuer.

Fazit: Orientierung am Mindestlohn

Die Frage „Wie hoch ist der Mindestlohn?“ lässt sich für 2026 klar beantworten: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Nutzen Sie die offiziellen Informationen des BMAS und der Mindestlohnkommission sowie unseren Datenbereich für aktuelle Tabellen. Denken Sie daran: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Ihre Betriebsvereinbarung.

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom Bundeskabinett beschlossen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro mit etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto rechnen. Der genaue Betrag variiert – nutzen Sie am besten unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitnehmer), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 %), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro, sodass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

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