Mindestlohn 2026: Brutto-Netto-Rechner und typische Abzüge im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das Netto liegt je nach Steuerklasse und Sozialversicherung zwischen rund 1.800 und 1.900 Euro.

Mindestlohn 2026: Was bleibt netto übrig?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (bei 173 Stunden) und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Doch wie viel davon kommt tatsächlich auf Ihrem Konto an? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die typischen Abzüge und zeigt, wie Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner oder einem speziellen Abfindungsrechner Brutto Netto Ihre persönliche Situation berechnen können.

Die Entwicklung des Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission hat die nächsten Erhöhungen beschlossen: Nach 12,82 Euro im Jahr 2025 steigt der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Ab 2026 liegt sie bei etwa 603 Euro im Monat. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt 2026 rund 12.348 Euro pro Jahr, sodass Mindestlohnverdiener nur einen Teil ihres Einkommens versteuern müssen.

Typische Abzüge vom Bruttogehalt

Vom Bruttolohn werden folgende Posten abgezogen:

  • Lohnsteuer: Abhängig von Ihrer Steuerklasse (I bis VI). Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 Euro fällt nur wenig Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag greift.
  • Solidaritätszuschlag: Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er, da die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
  • Kirchensteuer: Nur wenn Sie Mitglied einer Kirche sind (8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Diese teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Anteil beträgt:
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %)
  • Pflegeversicherung: ca. 1,525 % (2,3 % für Kinderlose ab 23)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Insgesamt liegen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttos. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei Mindestlohnverdienern oft unter 100 Euro monatlich liegt. Das Netto beträgt daher bei Steuerklasse I schätzungsweise 1.800 bis 1.900 Euro.

Brutto-Netto-Beispiele für verschiedene Berufe

Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttogehälter (basierend auf der Onsite-Referenz) und das ungefähre Netto bei Steuerklasse I, gesetzlicher Versicherung, ohne Kirchensteuer:

Beruf Brutto/Monat Netto (ca.)
Pflegefachkraft 3.600 € 2.450–2.550 €
Krankenpfleger 3.500 € 2.380–2.480 €
Lagerist/Logistik 2.800 € 2.000–2.100 €
Verkäufer/Einzelhandel 2.600 € 1.900–2.000 €
Kraftfahrer 2.900 € 2.050–2.150 €
Bürokraft/Verwaltung 3.200 € 2.250–2.350 €
Handwerker 3.400 € 2.350–2.450 €
Gastronomie/Service 2.500 € 1.850–1.950 €

Hinweis: Die Nettoangaben sind grobe Schätzungen. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer ab. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.

Abfindungen und der Abfindungsrechner Brutto Netto

Erhalten Sie eine Abfindung, zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung, unterliegt diese der Einkommensteuer – allerdings mit der sogenannten Fünftelregelung, die die Steuerlast mindert. Um die Nettosumme einer Abfindung zu ermitteln, ist ein Abfindungsrechner Brutto Netto sehr hilfreich. Er berücksichtigt Ihre Steuerklasse, die Höhe der Abfindung und weitere Faktoren. Auch wenn Sie parallel Mindestlohn beziehen, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung nicht unterschätzen. Unser Themenbereich Abfindung bietet dazu weitere Informationen.

Fazit: Mit dem richtigen Rechner den Durchblick behalten

Der Mindestlohn 2026 bringt eine spürbare Erhöhung, aber die Abzüge bleiben ein wichtiger Faktor. Ob Sie Ihren Nettolohn aus dem regulären Gehalt oder eine Abfindung berechnen möchten – ein Brutto-Netto-Rechner oder ein spezieller Abfindungsrechner Brutto Netto hilft Ihnen, realistische Werte zu erhalten. Denken Sie daran, dass Ihre persönliche Situation (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer) das Ergebnis stark beeinflusst. Für weiterführende Informationen besuchen Sie Mindestlohn Aktuell oder lesen Sie unsere Artikel zum Thema.

Quellen

  • BMAS: Gesetzlicher Mindestlohn 2025–2027
  • Mindestlohnkommission: Empfehlungen zur Anpassung
  • Destatis: Durchschnittliche Sozialversicherungsbeiträge
  • BMF: Grundfreibetrag 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich beziehungsweise rund 28.912 Euro jährlich.

Welche Abzüge hat ein Mindestlohn-Beschäftigter?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei den meisten entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung liegt der Abzugssatz insgesamt bei etwa 20 bis 25 Prozent, sodass ein Netto von rund 1.800 bis 1.900 Euro übrig bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist das Gehalt vor Abzügen, Netto der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet. Die Differenz wird durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verursacht. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft, die genauen Abzüge für Ihre persönliche Situation zu ermitteln.

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