Teilzeit Mindestlohn 2026: Brutto, Netto und typische Abzüge im Überblick
Bei 20 Wochenstunden und 13,9 €/Std. (2026) liegt das Brutto bei rund 1.200 €/Monat; netto bleiben je nach Steuerklasse und Krankenkasse etwa 900–1.000 €.
Teilzeit Mindestlohn 2026: Was Sie über Brutto, Netto und Abzüge wissen sollten
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 Euro pro Stunde. Für Vollzeitbeschäftigte (173,33 Stunden/Monat) ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Doch viele Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit – sei es aus familiären Gründen, im Studium oder als Übergang. Wie viel bleibt vom Teilzeit Mindestlohn netto übrig? Welche Abzüge sind typisch? Und was ändert sich 2027? Dieser Artikel gibt Orientierung.
Bruttogehalt bei Teilzeit-Mindestlohn
Das Bruttogehalt in Teilzeit berechnet sich einfach: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Beispiele:
- 20 Stunden/Woche: 13,9 € × 20 × 4,33 ≈ 1.204 €/Monat
- 30 Stunden/Woche: 13,9 € × 30 × 4,33 ≈ 1.806 €/Monat
Zum Vergleich: Der Mindestlohn Aktuell zeigt, dass Vollzeit-Mindestlohn 2026 bei etwa 2.410 € brutto liegt. Teilzeitkräfte verdienen entsprechend weniger, profitieren aber von der gleichen gesetzlichen Untergrenze.
Typische Abzüge: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Für eine realistische Netto-Schätzung nehmen wir Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer.
Lohnsteuer
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro pro Jahr (laut BMAS). Bei 1.204 € brutto monatlich (14.448 €/Jahr) liegt das zu versteuernde Einkommen nur knapp darüber. Die Lohnsteuer fällt gering aus – etwa 20–40 € monatlich. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, da die Einkommensgrenze unterschritten wird.
Sozialversicherungsbeiträge
Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund 20 % des Bruttos (Rente 9,3 %, Krankenversicherung ~7,3 % + Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung ~1,7 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %). Bei 1.204 € sind das etwa 240 €. Die genauen Sätze hängen von der Krankenkasse ab.
Nettoergebnis
Nach Abzug von Steuer (ca. 30 €) und SV (ca. 240 €) bleibt ein Netto von rund 930–960 €. Bei 30 Stunden/Woche (1.806 € brutto) steigt die Lohnsteuer auf etwa 100–120 €, die SV auf ~360 €, netto bleiben ca. 1.320–1.350 €.
Hinweis: Dies sind Schätzwerte. Das tatsächliche Netto variiert je nach Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen. Verbindlich ist die Lohnabrechnung.
Steuerklasse und Teilzeit-Mindestlohn
Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer erheblich. In Steuerklasse III (Verheiratete mit höherem Einkommen des Partners) fällt weniger Lohnsteuer an, in Steuerklasse V mehr. Für Ledige ohne Kinder ist Steuerklasse I Standard. Wer in Teilzeit arbeitet und verheiratet ist, sollte die Steuerklassenwahl prüfen – der Rechner auf unserer Seite hilft bei der Abschätzung.
Minijob-Grenze und Teilzeit-Mindestlohn
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Wer mit Teilzeit-Mindestlohn arbeitet, überschreitet diese Grenze bereits bei etwa 10,5 Wochenstunden (13,9 € × 10,5 × 4,33 ≈ 603 €). Daher sind die meisten Teilzeit-Mindestlohn-Jobs sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob bis 603 € bleibt dagegen steuer- und abgabenfrei (pauschal versteuert). Mehr Details finden Sie in unseren Daten zur Minijob-Grenze.
Ausblick 2027: Höherer Mindestlohn für Teilzeitkräfte
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,6 Euro pro Stunde (Beschluss der Mindestlohnkommission). Für Teilzeitkräfte bedeutet das:
- 20 h/Woche: 14,6 € × 20 × 4,33 ≈ 1.265 € brutto (plus 61 €)
- 30 h/Woche: 14,6 € × 30 × 4,33 ≈ 1.898 € brutto (plus 92 €)
Das Netto steigt entsprechend, allerdings kann die Lohnsteuer aufgrund der Progression etwas überproportional zunehmen. Dennoch bleibt der reale Zugewinn positiv.
Teilzeit-Mindestlohn in typischen Branchen
Die Onsite-Referenz nennt Bruttogehälter für Vollzeit in verschiedenen Berufen (z. B. Verkäufer ~2.600 €, Gastronomie ~2.500 €). In Teilzeit fallen diese proportional niedriger aus. Wer zum Beispiel als Verkäufer/in 20 Stunden arbeitet, verdient brutto rund 1.300 € – das liegt über dem Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze; viele Tarifverträge oder Arbeitgeber zahlen mehr. Unser Themen-Bereich bietet weitere Informationen zu branchenspezifischen Löhnen.
Fazit
Der Teilzeit Mindestlohn 2026 beträgt 13,9 €/Std. Bei 20 Wochenstunden ergibt sich ein Brutto von rund 1.200 €. Nach Abzügen bleiben netto etwa 930–960 €. Die genauen Abzüge hängen von Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer ab. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,6 €, was auch Teilzeitkräften mehr Geld bringt. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Brutto-Netto-Schätzung.
Quellen: BMAS (Mindestlohn, Grundfreibetrag), Mindestlohnkommission, Destatis (Sozialversicherungsbeiträge).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Nettoverdienst bei Teilzeit-Mindestlohn (20 Stunden/Woche) im Jahr 2026?
Bei 20 Stunden pro Woche und 13,9 €/Std. ergibt sich ein Brutto von etwa 1.204 € monatlich. Nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 20–40 €, da unter Grundfreibetrag von 12.348 €/Jahr) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 20 % vom Brutto, rund 240 €) bleibt netto etwa 920–960 €. Der genaue Betrag variiert je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer.
Was ändert sich 2027 für Teilzeitkräfte mit Mindestlohn?
Ab 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,6 €/Std. Bei gleicher Teilzeitstundenzahl (20 h/Woche) erhöht sich das Brutto auf rund 1.265 €/Monat. Auch die Minijob-Grenze wird voraussichtlich angepasst (Stand 2026: 603 €). Arbeitgeber müssen die höheren Lohnkosten einplanen; für Beschäftigte steigt das Netto leicht, sofern keine Steuerprogression greift.
Ist Teilzeit-Mindestlohn steuerfrei?
Nein, grundsätzlich unterliegt auch Teilzeit-Mindestlohn der Einkommensteuer. Allerdings liegt der Jahresverdienst bei 20 Wochenstunden (13,9 €/Std.) mit rund 14.450 € über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026). Daher fällt Lohnsteuer an, allerdings nur auf den übersteigenden Betrag. Zudem sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Nur Minijobs bis 603 €/Monat sind pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei.