Erhöhung Mindestlohn 2026: Neue Brutto- und Nettowerte im Überblick

Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde ergibt sich bei Vollzeit ein Monatsbrutto von etwa 2.410 €; nach Abzügen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) bleibt netto rund 1.700–1.800 € – abhängig von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Krankenkasse.

Erhöhung Mindestlohn 2026: Neue gesetzliche Untergrenze

Die Erhöhung Mindestlohn 2026 bringt ab dem 1. Januar eine deutliche Steigerung auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze um rund 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (12,82 Euro in 2025). Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro – ein Plus von rund 190 Euro brutto im Monat. Die Mindestlohnkommission hat diese Anpassung auf Basis der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage empfohlen, und der Bundestag hat sie umgesetzt.

Doch was bedeutet die Erhöhung Mindestlohn 2026 konkret für Ihr Portemonnaie? Neben dem Bruttolohn interessiert vor allem der Nettobetrag, der nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto landet. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sich die neue Untergrenze auf typische Gehälter auswirkt und welche Abzüge Sie einplanen sollten.

Brutto und Netto bei Mindestlohn 2026

Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von 2.410 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer (bei Steuerklasse I) und der Sozialversicherungsbeiträge bleibt netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag), der Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen ab. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt – bei Mindestlohn liegt das zu versteuernde Einkommen knapp über dieser Grenze, sodass nur ein geringer Teil der Lohnsteuer unterliegt.

Ein Beispiel: Bei einem Brutto von 2.410 Euro und Steuerklasse I (keine Kirchensteuer, keine Kinder) beträgt die Lohnsteuer etwa 150–200 Euro, die Sozialabgaben (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) rund 450–500 Euro. Das Netto liegt dann bei etwa 1.760 Euro. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner geringer verdienend) fällt die Steuer niedriger aus, sodass das Netto höher sein kann. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.

Typische Abzüge: Steuern und Sozialversicherung

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse berechnet – für Ledige ohne Kinder ist Steuerklasse I Standard. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (Ausnahme: Krankenversicherung, hier trägt der Arbeitnehmer den halben Zusatzbeitrag).

  • Rentenversicherung: 18,6 % des Bruttos, Arbeitnehmeranteil 9,3 %
  • Krankenversicherung: 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 % in 2026), Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + 0,85 %
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren), Arbeitnehmeranteil die Hälfte
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %

Bei einem Brutto von 2.410 Euro ergeben sich daraus Arbeitnehmerbeiträge von rund 450 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Insgesamt liegen die Abzüge bei etwa 30–35 % des Bruttos. Beachten Sie: Bei Minijobs bis 603 Euro (2026) entfallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Mehr dazu in unserem Artikel zu Minijobs und Mindestlohn.

Beispiele für verschiedene Berufe

Die Erhöhung Mindestlohn 2026 betrifft nicht nur Beschäftigte, die genau an der Untergrenze verdienen. Auch viele Berufe mit etwas höheren Gehältern spüren die Anpassung, da der Abstand zu tariflichen Löhnen kleiner wird. Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Schätzwerte für Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):

Beruf Brutto/Monat Netto ca. (Steuerkl. I)
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 € 1.850–1.950 €
Lagerist / Logistik 2.800 € 1.950–2.050 €
Kraftfahrer 2.900 € 2.000–2.100 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 € 2.150–2.250 €
Handwerker 3.400 € 2.250–2.350 €
Pflegefachkraft 3.600 € 2.350–2.450 €
Gastronomie / Service 2.500 € 1.800–1.900 €

Diese Werte sind Richtwerte. Das tatsächliche Netto variiert je nach Steuerklasse, Krankenkasse und individuellen Abzügen. Besonders in der Pflege und im Handwerk liegen die Gehälter oft über dem Mindestlohn, aber die Erhöhung der Untergrenze kann auch dort als Argument für Lohnverhandlungen dienen. Weitere Details finden Sie auf unserer Daten-Seite.

Fazit

Die Erhöhung Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde bringt spürbar mehr Bruttogehalt – rund 190 Euro mehr im Monat als 2025. Netto bleiben nach Steuern und Sozialabgaben etwa 1.700 bis 1.800 Euro (Steuerklasse I). Wer in einer höheren Steuerklasse ist oder Freibeträge nutzt, kann etwas mehr behalten. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für 2027 beschlossen. Für eine genaue Berechnung Ihres persönlichen Nettos empfehlen wir unseren Rechner. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen zum Mindestlohn auf Mindestlohn Aktuell – Ihrer Quelle für verlässliche Informationen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (ca. 173,33 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, wie die Mindestlohnkommission empfohlen hat.

Wie viel Netto bleibt bei Mindestlohn übrig?

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer, keine Kinder) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Dieser Wert variiert je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag), Steuerklasse und individuellen Freibeträgen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Eine genaue Berechnung liefert der [Rechner](/rechner) auf unserer Seite.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer), Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil etwa 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Bei Minijobs bis 603 Euro (2026) entfallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung weitgehend.

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