Mindestlohn 2026: Brutto, Netto und die Kleinunternehmergrenze – was Sie wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €/Std., was bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto/Monat entspricht; das Netto liegt in Steuerklasse I schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.760 €.
Mindestlohn 2026: Was Arbeitnehmer verdienen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro, für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Werte basieren auf den Beschlüssen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS bestätigt.
Brutto und Netto: Was bleibt übrig?
Vom Bruttolohn müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Höhe der Abzüge hängt maßgeblich von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungssatz, der Kirchensteuerpflicht und eventuellen Kinderfreibeträgen ab. Für eine vereinfachte Darstellung gehen wir von Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % mit Zuschlag für Kinderlose) aus. Keine Kirchensteuer, keine besonderen Freibeträge.
Bei einem Brutto von 2.410 Euro ergeben sich folgende Schätzwerte:
- Lohnsteuer: etwa 150 bis 200 Euro (abhängig vom genauen Steuertarif)
- Sozialversicherungsbeiträge: etwa 500 bis 550 Euro (Arbeitnehmeranteil)
- Netto: etwa 1.700 bis 1.760 Euro
Bitte beachten Sie: Dies ist nur eine grobe Orientierung. Ihr tatsächliches Netto kann abweichen. Verbindlich ist Ihre individuelle Lohnabrechnung. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner.
Die Kleinunternehmergrenze: Brutto oder Netto?
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Viele Selbstständige und Gründer fragen sich, ob die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im vorangegangenen Jahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr auf den Brutto- oder Nettoumsatz bezogen ist. Die Antwort: Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz (brutto), also inklusive Umsatzsteuer. Allerdings gibt es hierzu unterschiedliche Auslegungen und Feinheiten, insbesondere bei Anzahlungen oder Teilleistungen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich am besten an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, ob Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Typische Bruttogehälter im Vergleich
Die folgende Aufzählung zeigt einige typische Bruttomonatsgehälter aus verschiedenen Branchen (basierend auf Schätzwerten für eine vereinfachte Darstellung, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):
- Pflegefachkraft: ca. 3.600 €
- Krankenpfleger/in: ca. 3.500 €
- Handwerker: ca. 3.400 €
- Bürokraft/Verwaltung: ca. 3.200 €
- Kraftfahrer: ca. 2.900 €
- Lagerist/Logistik: ca. 2.800 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ca. 2.600 €
- Gastronomie/Service: ca. 2.500 €
Diese Werte liegen teils deutlich über dem Mindestlohn. Dennoch gilt: Auch in diesen Berufen müssen Arbeitgeber mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Bei Abweichungen nach unten können Beschäftigte ihre Rechte einfordern.
Abzüge verstehen: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Steuerklasse I gilt für Ledige ohne Kinder, Steuerklasse III für Verheiratete mit großem Einkommensunterschied, Steuerklasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, Steuerklasse V für den Ehepartner mit geringerem Einkommen, Steuerklasse VI für Nebenjobs. Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Der Beitragssatz zur Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag (14,6 %) und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7 %) zusammen. Die Rentenversicherung liegt bei 18,6 %, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 %, die Pflegeversicherung bei 3,6 % (mit Zuschlag für Kinderlose 0,6 %). Diese Sätze können sich jährlich ändern.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer beträgt 2026 etwa 12.348 Euro. Das bedeutet: Bis zu diesem Jahresbrutto wird keine Lohnsteuer fällig. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 Euro liegt man deutlich darüber, sodass Lohnsteuer anfällt. Der Steuersatz steigt progressiv; in Steuerklasse I beträgt der Durchschnittssteuersatz bei diesem Einkommen etwa 10–12 %.
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, erreicht diese Grenze bei etwa 43,4 Stunden pro Monat (13,90 €/h). Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Auch hier gilt: Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Einkommensbasis. Die tatsächliche Nettoauszahlung hängt von vielen Faktoren ab. Bei Fragen zur Kleinunternehmergrenze – ob brutto oder netto – empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Bleiben Sie informiert mit Mindestlohn Aktuell und unseren regelmäßigen Updates.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das ergibt bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. In Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.760 Euro. Eine genaue Berechnung bietet unser [Rechner](/rechner).
Ist die Kleinunternehmergrenze brutto oder netto?
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 UStG bezieht sich auf den Gesamtumsatz (brutto), also inklusive Umsatzsteuer. Allerdings gibt es Ausnahmen und Feinheiten. Für eine sichere Auskunft konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.