Mindestlohn Steigerung 2026 und 2027: Was Sie über die neuen Sätze und Ihre Abzüge wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € bzw. 2.530 € entspricht – das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab.
Mindestlohn Steigerung 2026 und 2027: Neue Sätze und was Sie netto erwarten können
Die gesetzliche Untergrenze für Löhne in Deutschland steigt weiter an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Mindestlohn beschäftigt sind, profitieren von der mindestlohn steigerung, die die Mindestlohnkommission auf Basis wirtschaftlicher Daten empfohlen hat. Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 €. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt einer Vollzeitkraft (173 Stunden) von rund 2.410 € (2026) auf etwa 2.530 € (2027).
Was bedeutet die Mindestlohn Steigerung für Ihr Bruttogehalt?
Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, erhält ab 2026 mindestens 13,90 € pro Stunde. Bei einer typischen 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatslohn von etwa 2.410 €. Im Jahr 2027 steigt der Stundenlohn auf 14,60 €, was rund 2.530 € brutto im Monat entspricht. Diese Zahlen basieren auf den Beschlüssen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS bestätigt. Beachten Sie jedoch, dass viele Branchen – etwa Pflege, Logistik oder Einzelhandel – tarifliche Zuschläge zahlen, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die Onsite-Referenz nennt beispielsweise für eine Pflegefachkraft rund 3.600 € brutto, für einen Lageristen etwa 2.800 €. Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze.
Von Brutto zu Netto: Typische Abzüge beim Mindestlohn
Das Nettoeinkommen hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie ggf. Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen. Für eine vereinfachte Darstellung gehen wir von Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitrag ca. 1,6 %), ohne Kirchensteuer und ohne Kinder aus. Dann ergeben sich folgende Abzüge:
- Lohnsteuer: Bei einem Brutto von 2.410 € (2026) fällt aufgrund des Grundfreibetrags von rund 12.348 € jährlich nur eine geringe Steuer an. Monatlich sind das etwa 80–100 €.
- Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt rund 20–21 % des Bruttos, also etwa 480–510 €. Darin enthalten sind Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (ca. 1,7 %).
Das geschätzte Netto liegt somit zwischen 1.700 und 1.800 € monatlich. Für 2027 steigt das Brutto auf 2.530 €, das Netto entsprechend auf etwa 1.800–1.900 €. Diese Werte sind Richtwerte; Ihre individuelle Lohnabrechnung ist verbindlich. Nutzen Sie unseren Rechner für eine persönliche Berechnung.
Mindestlohn Steigerung und Minijob-Grenze
Die Minijob-Verdienstgrenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Ab 2026 liegt sie bei rund 603 € monatlich. Wer zum neuen Mindestlohn von 13,90 € arbeitet, darf maximal 43,4 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei 14,60 € (2027) sinkt die maximale Stundenzahl auf etwa 41,3 Stunden. Minijobber sollten ihre Arbeitszeit im Blick behalten, sonst droht der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zur Minijob-Grenze.
Steuerliche Aspekte der Mindestlohn Steigerung
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 € pro Jahr. Wer ausschließlich zum Mindestlohn arbeitet, liegt mit einem Jahresbrutto von rund 28.912 € (2026) über diesem Freibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt. Allerdings ist die Steuerlast relativ gering. Bei Steuerklasse III oder IV mit Ehepartner kann die Steuer sogar entfallen. Beachten Sie, dass die Lohnsteuerklasse einen erheblichen Einfluss auf das Netto hat. Mehr dazu auf unserer Seite Themen.
Fazit: Die Mindestlohn Steigerung bringt mehr Brutto, aber auch mehr Abzüge
Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Existenzminimums. Arbeitnehmer profitieren von höheren Bruttogehältern, müssen aber auch mit steigenden Sozialabgaben rechnen. Das Netto steigt zwar ebenfalls, aber nicht im gleichen Maße wie das Brutto. Für eine genaue Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir die Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners oder die Beratung durch Ihren Arbeitgeber. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Entwicklungen auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Daten-Bereich.
Häufig gestellte Fragen zur Mindestlohn Steigerung
Wie hoch ist die Mindestlohn Steigerung von 2025 auf 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 1,08 € bzw. etwa 8,4 %. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Steigerung auf 14,60 € vorgesehen. Die genauen Beschlüsse der Mindestlohnkommission und des BMAS sind maßgeblich.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 übrig?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 €. Dieser Wert variiert je nach Steuerklasse, Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner oder Ihrer Lohnabrechnung.
Wie wirkt sich die Mindestlohn Steigerung auf Minijobs aus?
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf etwa 603 € monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, kann mit 13,90 € pro Stunde maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei einer weiteren Erhöhung auf 14,60 € im Jahr 2027 sinkt die maximal mögliche Stundenzahl auf etwa 41,3 Stunden. Minijobber sollten ihre Arbeitszeit anpassen, um den Minijob-Status zu erhalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestlohn Steigerung von 2025 auf 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 1,08 € bzw. etwa 8,4 %. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Steigerung auf 14,60 € vorgesehen. Die genauen Beschlüsse der Mindestlohnkommission und des BMAS sind maßgeblich.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 übrig?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 €. Dieser Wert variiert je nach Steuerklasse, Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner oder Ihrer Lohnabrechnung.
Wie wirkt sich die Mindestlohn Steigerung auf Minijobs aus?
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf etwa 603 € monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, kann mit 13,90 € pro Stunde maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei einer weiteren Erhöhung auf 14,60 € im Jahr 2027 sinkt die maximal mögliche Stundenzahl auf etwa 41,3 Stunden. Minijobber sollten ihre Arbeitszeit anpassen, um den Minijob-Status zu erhalten.