Mindestlohn ab Januar 2026: Brutto, Netto und alle Abzüge im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was einem Monatsbrutto von etwa 2.410 Euro entspricht – das Netto variiert stark je nach Steuerklasse und Versicherung.

Mindestlohn ab Januar 2026: Was Sie über die neue Lohnuntergrenze wissen müssen

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein deutlicher Schritt nach oben – im Vergleich zu 2025 (12,82 Euro) ein Plus von rund 8,4 Prozent. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Und welche Rolle spielen Steuerklasse und Versicherungsstatus? Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick.

Die neue Lohnuntergrenze im Detail

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, und der Gesetzgeber hat sie umgesetzt. Der mindestlohn ab januar 26 beträgt also 13,90 Euro brutto. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, kommt auf rund 173,33 Stunden im Monat – daraus ergeben sich 2.410 Euro brutto. Im Jahr sind das 28.912 Euro. Zum Vergleich: Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro, sodass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Brutto vs. Netto: Die Abzüge im Überblick

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 2.410 Euro brutto (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) ergibt sich folgendes Bild:

  • Lohnsteuer: Aufgrund des Grundfreibetrags fällt nur eine geringe Steuer an – etwa 20–40 Euro monatlich.
  • Solidaritätszuschlag: Für die meisten Mindestlohnbezieher entfällt er, da die Einkommensgrenze unterschritten wird.
  • Krankenversicherung: ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %), insgesamt rund 15,5 % des Bruttos, also etwa 374 Euro.
  • Pflegeversicherung: ca. 3,4 % (bzw. 3,6 % für Kinderlose ab 23 Jahren), etwa 82–87 Euro.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, rund 448 Euro.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, etwa 63 Euro.

Summe der Abzüge: rund 970–1.000 Euro. Das Netto liegt somit bei etwa 1.410–1.440 Euro (je nach Zusatzbeitrag und Kirchensteuer). Bitte beachten Sie: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Das tatsächliche Netto kann abweichen – insbesondere bei anderen Steuerklassen, Kirchensteuerpflicht oder Kinderfreibeträgen.

Berufsbeispiele: Wie viel verdienen typische Branchen?

Die folgende Tabelle zeigt Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Die Werte sind Schätzwerte und dienen der Orientierung – das tatsächliche Gehalt hängt von Tarifvertrag, Region und Erfahrung ab.

  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.250–2.350 €
  • Krankenpfleger / Pflege: ~3.500 € brutto → Netto ca. 2.180–2.280 €
  • Handwerker: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.120–2.220 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.000–2.100 €
  • Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 1.820–1.920 €
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.760–1.860 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.640–1.740 €
  • Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.580–1.680 €

Diese Beispiele zeigen, dass der Mindestlohn in vielen Branchen die Untergrenze darstellt – tatsächliche Gehälter liegen oft höher.

Minijobs und der Mindestlohn

Auch für geringfügig Beschäftigte gilt der Mindestlohn. Die Minijob-Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro im Monat. Bei 13,90 Euro pro Stunde darf ein Minijobber maximal 43,4 Stunden im Monat arbeiten, um in der Gleitzone zu bleiben. Wer mehr arbeitet, rutscht in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zum Thema Minijob und Mindestlohn.

Steuerklassen und ihre Auswirkung auf das Netto

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das Netto erheblich. Steuerklasse I (ledig, geschieden, getrennt lebend) hat die höchsten Abzüge. Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) bringt mehr Netto, während Steuerklasse V (Ehepartner mit geringerem Einkommen) weniger Netto lässt. Auch Kinderfreibeträge und Kirchensteuer spielen eine Rolle. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihr persönliches Netto zu ermitteln.

Ausblick: Weitere Erhöhungen bis 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Stufe beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte ein Brutto von rund 2.530 Euro monatlich. Die Entwicklung zeigt, dass die Lohnuntergrenze kontinuierlich an die Tarifentwicklung angepasst wird. Aktuelle Daten und Grafiken finden Sie auf unserer Datenseite.

Fazit

Der mindestlohn ab januar 26 bringt spürbar mehr Brutto – aber das Netto hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Nutzen Sie die offiziellen Informationen von BMAS und Mindestlohnkommission sowie unseren Themenbereich für vertiefende Artikel. Bei Fragen zur eigenen Lohnabrechnung wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026? Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (rund 28.912 Euro im Jahr). Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgeschrieben.

Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig? Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Davon gehen Lohnsteuer (meist gering, da Grundfreibetrag von 12.348 Euro greift), Solidaritätszuschlag (entfällt oft) sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs? Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ab Januar 2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Das bedeutet, dass bei 13,90 Euro pro Stunde maximal etwa 43 Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei höherer Stundenzahl wird der Job sozialversicherungspflichtig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (rund 28.912 Euro im Jahr). Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgeschrieben.

Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Davon gehen Lohnsteuer (meist gering, da Grundfreibetrag von 12.348 Euro greift), Solidaritätszuschlag (entfällt oft) sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ab Januar 2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Das bedeutet, dass bei 13,90 Euro pro Stunde maximal etwa 43 Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei höherer Stundenzahl wird der Job sozialversicherungspflichtig.

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