Mindestlohn ab Januar 2026: Brutto und Netto im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht; das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Mindestlohn ab Januar 2026: Was ändert sich?

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Schritt nach oben – noch im Jahr 2025 lag die Untergrenze bei 12,82 Euro. Die Anpassung erfolgt auf Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS bestätigt. Für Vollzeitbeschäftigte (173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro jährlich.

Doch was bleibt davon netto übrig? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn Brutto ist nicht gleich Netto – Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mindern das ausgezahlte Gehalt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie sich der mindestlohn ab januar 2026 auf Ihr Einkommen auswirkt und welche Abzüge typischerweise anfallen.

Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026

Das Bruttogehalt ist die Grundlage für alle Berechnungen. Bei 13,90 Euro pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche (173 Stunden/Monat) ergeben sich 2.410 Euro brutto. Davon werden abgezogen:

  • Lohnsteuer: Dank des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) fällt bei Steuerklasse I nur eine geringe Steuer an – etwa 50 bis 100 Euro monatlich. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerzahler.
  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %). Der Arbeitnehmeranteil beträgt die Hälfte, also rund 7,3 % + 0,85 % = 8,15 % des Bruttos. Bei 2.410 Euro sind das etwa 196 Euro.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren), Arbeitnehmerhälfte 1,525 % bzw. 1,7 %. Das sind rund 37 bis 41 Euro.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 % = etwa 224 Euro.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 % = rund 31 Euro.

Summe der Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil): etwa 488 bis 492 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, ergibt sich ein Netto von rund 1.650 bis 1.750 Euro.

Wichtig: Dies ist eine Beispielrechnung. Ihr tatsächliches Netto kann abweichen – je nach Steuerklasse, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen oder weiteren Faktoren. Nutzen Sie für eine individuelle Berechnung unseren Rechner.

Auswirkungen auf verschiedene Berufsgruppen

Der Mindestlohn betrifft nicht nur geringfügig Beschäftigte. Viele Berufe liegen mit ihrem Einstiegsgehalt nahe an der gesetzlichen Untergrenze. Laut Schätzungen (Stand 2026) verdienen beispielsweise:

  • Verkäufer / Einzelhandel: rund 2.600 Euro brutto/Monat
  • Lagerist / Logistik: rund 2.800 Euro brutto/Monat
  • Kraftfahrer: rund 2.900 Euro brutto/Monat
  • Gastronomie / Service: rund 2.500 Euro brutto/Monat
  • Handwerker: rund 3.400 Euro brutto/Monat
  • Bürokraft / Verwaltung: rund 3.200 Euro brutto/Monat
  • Pflegefachkraft: rund 3.600 Euro brutto/Monat

Diese Zahlen zeigen: Wer nur den Mindestlohn verdient, liegt unter dem Durchschnitt vieler Berufe. Dennoch steigt mit der Erhöhung auf 13,90 Euro auch das Einkommen der unteren Lohngruppen. Ein Verkäufer mit 2.600 Euro brutto liegt etwa 190 Euro über dem Mindestlohn-Niveau.

Die Nettoauswirkungen sind ähnlich: Je höher das Brutto, desto mehr Steuern und Abgaben fallen an – aber der absolute Nettozuwachs bleibt positiv. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in unseren Daten.

Steuerklassen und ihre Bedeutung

Die Lohnsteuer hängt maßgeblich von Ihrer Steuerklasse ab. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – der Standardfall.
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (wenn Partner Klasse III wählt).
  • Steuerklasse VI: Für Zweit- oder Nebenjobs.

Beim Mindestlohn von 2.410 Euro brutto liegt die monatliche Lohnsteuer in Steuerklasse I bei etwa 50–100 Euro. In Steuerklasse III wäre sie sogar noch niedriger, in Steuerklasse V dagegen höher. Weitere Informationen zu den Steuerklassen bietet unser Themen-Bereich.

Minijobs und der Mindestlohn 2026

Auch Minijobber profitieren von der Erhöhung. Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2026 voraussichtlich 603 Euro monatlich. Bei 13,90 Euro pro Stunde darf ein Minijobber maximal 43 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Wer mehr arbeitet, rutscht in die Gleitzone und wird sozialversicherungspflichtig.

Beispiel: Ein Minijob mit 40 Stunden im Monat bei 13,90 Euro ergibt 556 Euro – das liegt unter der Grenze, bleibt also steuer- und abgabenfrei. Bei 50 Stunden wären es 695 Euro, was über der Grenze liegt – dann fallen Sozialabgaben an.

Fazit: Mehr Netto durch höheren Mindestlohn?

Der mindestlohn ab januar 2026 bringt für viele Beschäftigte spürbar mehr Geld auf dem Konto. Das Brutto steigt um rund 1,08 Euro pro Stunde im Vergleich zu 2025. Netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 60 bis 80 Euro mehr im Monat übrig. Allerdings steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge leicht, da sie vom Brutto berechnet werden.

Um Ihr persönliches Netto zu ermitteln, empfehlen wir eine individuelle Berechnung. Unser Rechner hilft Ihnen dabei – einfach Bruttogehalt, Steuerklasse und Krankenkasse eingeben.

Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich im Sommer 2026 über die weitere Entwicklung ab 2027 beraten. Schon jetzt steht fest: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden – besuchen Sie Mindestlohn Aktuell für aktuelle Informationen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026 brutto und netto?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto etwa zwischen 1.650 und 1.750 Euro – eine genaue Berechnung erhalten Sie mit unserem Rechner.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen), gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung beträgt rund 20 % des Bruttos. Bei einem Brutto von 2.410 Euro sind das etwa 480 Euro. Die Lohnsteuer fällt aufgrund des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) gering aus – bei Steuerklasse I sind es etwa 50–100 Euro. Das Netto liegt dann bei circa 1.700 Euro.

Gilt der Mindestlohn ab Januar 2026 auch für Minijobs?

Ja, der Mindestlohn von 13,90 Euro gilt auch für Minijobs. Allerdings darf das monatliche Entgelt die Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) nicht überschreiten, damit der Job steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Bei 13,90 Euro pro Stunde sind maximal etwa 43 Stunden im Monat möglich. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und der Job wird sozialversicherungspflichtig. Weitere Details finden Sie in unserem Themenbereich.

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