Mindestlohn Gastronomie 2026: Was Sie netto verdienen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €/Std., was in der Gastronomie bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Die neue Untergrenze

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für eine Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche, 173,33 Stunden/Monat) ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – ein Jahr bringt es auf etwa 28.912 Euro brutto. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Rechtsverordnung umgesetzt. Im Jahr 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 Euro.

Für viele Beschäftigte in der Gastronomie ist der Mindestlohn die faktische Lohnuntergrenze. Laut Destatis und Branchenverbänden liegt das typische Brutto in der Gastronomie (Service, Küche) bei rund 2.500 Euro monatlich – nur knapp über dem Mindestlohn. Das bedeutet: Wer in der Gastronomie arbeitet, profitiert direkt von der Anhebung, aber auch die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung fallen entsprechend an.

Gastronomie und Mindestlohn 2026: Was ändert sich?

Die Gastronomie ist eine der Branchen mit den niedrigsten Durchschnittsverdiensten. Der mindestlohn gastronomie 2026 liegt mit 13,90 €/Std. deutlich über dem Wert von 2025 (12,82 €). Viele Betriebe zahlen ohnehin nur den gesetzlichen Mindestlohn, manche auch etwas mehr, um Fachkräfte zu halten. Die Anhebung um rund 8,4 % entlastet Beschäftigte, stellt aber auch Arbeitgeber vor höhere Lohnkosten.

Wichtig zu wissen: Trinkgeld ist kein Lohnbestandteil und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei – ein kleiner Vorteil für Servicekräfte. Dennoch ist das Brutto oft so niedrig, dass die Abzüge besonders spürbar sind.

Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Um das Netto zu berechnen, müssen Sie Steuerklasse, Krankenversicherung, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen eine Beispielrechnung für Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer und ohne Kinderfreibeträge (Stand 2026).

Beispielrechnung: Mindestlohn in der Gastronomie (Vollzeit)

Posten Betrag
Bruttogehalt (13,90 €/h × 173,33 h) 2.410 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I) ca. 150–200 €
Solidaritätszuschlag ca. 8–10 €
Krankenversicherung (14,6 % + Zusatzbeitrag ~1,7 %, hälftig) ca. 195 €
Rentenversicherung (18,6 %, hälftig) ca. 224 €
Arbeitslosenversicherung (2,6 %, hälftig) ca. 31 €
Pflegeversicherung (3,6 % + Kinderlosenzuschlag 0,6 %, hälftig) ca. 50 €
Netto (ca.) 1.550–1.650 €

Die Spanne ergibt sich aus unterschiedlichen Krankenkassenzusatzbeiträgen und möglichen Freibeträgen. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) wäre das Netto höher, bei Steuerklasse V niedriger. Auch Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) würde das Netto schmälern.

Abzüge im Detail: Was Sie wissen sollten

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt rund 20–21 % des Bruttos (je nach Krankenkasse). Die Lohnsteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen; der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro – wer nur den Mindestlohn verdient, bleibt mit rund 28.912 Euro Jahreseinkommen darüber, zahlt also Lohnsteuer.

Ein Minijob in der Gastronomie (Verdienstgrenze 2026: 603 €/Monat) ist steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Wer mehr als 603 Euro verdient, ist voll sozialversicherungspflichtig. Für Teilzeitkräfte auf Mindestlohnbasis lohnt sich ein Blick auf die Gleitzone (Midijob), die Beiträge reduziert.

Fazit: Mindestlohn in der Gastronomie 2026 – Planbarkeit mit Unsicherheiten

Der mindestlohn gastronomie 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 €/Std. – doch das Netto bleibt aufgrund der Abzüge überschaubar. Wer seine genaue Nettosumme wissen möchte, sollte einen Brutto-Netto-Rechner nutzen oder die eigene Lohnabrechnung prüfen. Die Mindestlohnkommission wird die weitere Entwicklung beobachten; für 2027 ist der nächste Schritt auf 14,60 € bereits beschlossen.

Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 bundesweit 13,90 Euro pro Stunde. In der Gastronomie gilt dieser Mindestlohn für alle Beschäftigten, sofern kein tariflicher oder einzelvertraglich höherer Lohn vereinbart ist. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Was bleibt netto vom Mindestlohn in der Gastronomie?

Bei einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro (Vollzeit auf Mindestlohnbasis) hängt das Netto von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, können Sie mit rund 1.550 bis 1.650 Euro netto rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten unseren [Rechner](/rechner).

Gibt es Ausnahmen oder Trinkgeld beim Mindestlohn in der Gastronomie?

Nein, der gesetzliche Mindestlohn gilt ohne Ausnahmen für alle Arbeitnehmer in der Gastronomie. Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung des Gastes und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, solange es nicht als Teil des Lohns vereinbart ist.

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