Mindestlohn im Praktikum: Was Sie 2026 verdienen und was netto bleibt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, das Bruttomonatsgehalt bei Vollzeit liegt bei etwa 2.410 € – das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Mindestlohn im Praktikum: Was Sie 2026 verdienen und was netto bleibt
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Vergütungsgrenze für Arbeitnehmer in Deutschland. Auch Praktikanten profitieren davon – allerdings mit einigen Ausnahmen. Dieser Artikel erklärt, wie hoch der Mindestlohn 2026 ist, was nach Abzügen netto übrig bleibt und worauf Sie bei einem Praktikum achten sollten.
Aktueller Mindestlohn 2026 und 2027
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Jahresbrutto etwa 28.912 Euro). Bereits ein Jahr später, ab Januar 2027, erhöht sich der Satz auf 14,60 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS umgesetzt.
Gilt der Mindestlohn auch für Praktika?
Grundsätzlich ja: Seit 2015 haben auch Praktikanten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sofern das Praktikum freiwillig ist oder länger als drei Monate dauert. Ausnahmen gelten für:
- Pflichtpraktika, die im Studium oder in der Ausbildung vorgeschrieben sind (z. B. nach Studienordnung).
- Orientierungspraktika von maximal drei Monaten vor oder während einer Ausbildung.
- Praktika, die im Rahmen einer schulischen Ausbildung stattfinden.
In diesen Fällen darf der Lohn unter dem Mindestlohn liegen, viele Arbeitgeber zahlen aber trotzdem mindestens den gesetzlichen Satz. Für alle anderen Praktika – etwa ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium – gilt der Mindestlohn ohne Einschränkung. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zum Thema Mindestlohn.
Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Vom Bruttolohn werden verschiedene Abzüge fällig: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungsstatus, der Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Die folgende Beispielrechnung zeigt eine typische Situation für ein Praktikum in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer):
- Bruttomonatsgehalt (Mindestlohn 2026, 40h/Woche): 2.410 €
- Lohnsteuer (geschätzt): ca. 200–250 € (abhängig vom Grundfreibetrag von ~12.348 €/Jahr)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
- Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag ~1,3 %): ca. 380 €
- Rentenversicherung (18,6 %): ca. 448 €
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %): ca. 63 €
- Pflegeversicherung (ca. 3,05 %): ca. 73 €
- Netto (geschätzt): ca. 1.700–1.800 €
Bitte beachten Sie: Dies ist eine grobe Schätzung. Das tatsächliche Netto kann je nach Steuerklasse, Krankenkasse und individuellen Freibeträgen abweichen. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.
Abzüge im Detail: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Lohnsteuer wird nur auf den Teil des Einkommens erhoben, der über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 beträgt dieser ~12.348 Euro pro Jahr. Bei einem Jahresbrutto von 28.912 € liegt das zu versteuernde Einkommen also bei etwa 16.564 €. Der Steuersatz in Steuerklasse I beginnt bei etwa 14 % und steigt progressiv. Daher fällt die Lohnsteuer bei Mindestlohn eher moderat aus.
Sozialversicherungsbeiträge sind dagegen prozentual festgelegt und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf den Arbeitnehmeranteil. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei etwa 7.550 € monatlich (West), sodass der Mindestlohn vollständig beitragspflichtig ist.
Besonderheiten bei Minijob-Praktika
Wenn Ihr Praktikum als Minijob ausgelegt ist (Verdienst unter 603 € monatlich im Jahr 2026), entfallen die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Bruttolohn als Netto, da keine Lohnsteuer anfällt (unterhalb des Grundfreibetrags). Allerdings haben Sie dann keinen vollen Kranken- und Rentenversicherungsschutz. Mehr dazu auf unserer Datenseite.
Fazit: Mindestlohn im Praktikum – eine faire Untergrenze
Der gesetzliche Mindestlohn stellt sicher, dass auch Praktikanten eine angemessene Vergütung erhalten. 2026 liegt die Grenze bei 13,90 € pro Stunde. Nach Abzügen bleibt in Steuerklasse I netto etwa 70–75 % des Bruttos übrig. Prüfen Sie vor Praktikumsbeginn, ob Ihr Praktikum unter die Ausnahmen fällt, und lassen Sie sich die Vergütung schriftlich bestätigen. Bei Fragen hilft die Mindestlohnkommission oder das BMAS weiter.
Weitere Informationen
- Mindestlohn Aktuell – aktuelle Entwicklungen und Hintergründe
- Themenübersicht – alle Artikel rund um Mindestlohn und Abzüge
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten?
Ja, grundsätzlich haben auch Praktikanten ab dem ersten Tag Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sofern es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder das Praktikum länger als drei Monate dauert. Ausnahmen bestehen für Pflichtpraktika, die im Studium oder in der Ausbildung vorgeschrieben sind, sowie für kurze Orientierungspraktika von maximal drei Monaten. In diesen Fällen kann der Mindestlohn entfallen, aber viele Arbeitgeber zahlen trotzdem freiwillig mindestens diesen Satz.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 für ein Praktikum?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitwoche von 40 Stunden ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Für Teilzeitpraktika wird der Lohn entsprechend anteilig berechnet. Ab 2027 steigt der Satz auf 14,60 Euro pro Stunde.
Welche Abzüge hat man vom Mindestlohn im Praktikum?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 %). Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Die genauen Abzüge variieren je nach Steuerklasse und individuellen Faktoren.