Mindestlohn in Deutschland 2026: Gesetzliche Untergrenze und typische Abzüge
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht; das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren individuellen Faktoren ab.
Mindestlohn in Deutschland 2026: Die neue gesetzliche Untergrenze
Zum 1. Januar 2026 tritt die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Der Mindestlohn in Deutschland 2026 beträgt dann 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Anpassung basiert auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission und wurde durch das BMAS umgesetzt. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Jahresbrutto etwa 28.912 Euro).
Diese Erhöhung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung eines angemessenen Lohnniveaus. Doch was bleibt nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto? Wir geben Ihnen eine Orientierung zu Brutto, Netto und den typischen Abzügen.
Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026
Das Bruttogehalt ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Abzüge. Bei einem monatlichen Brutto von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) müssen Sie mit folgenden Abzügen rechnen:
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro jährlich. Da Ihr Jahresbrutto von 28.912 Euro diesen Freibetrag übersteigt, fällt Lohnsteuer an. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) beträgt die monatliche Lohnsteuer schätzungsweise 150 bis 250 Euro – abhängig von Werbungskosten und anderen Freibeträgen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 1,3 %)
- Pflegeversicherung: 1,525 % (3,05 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Der Arbeitnehmeranteil summiert sich auf etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns. Bei 2.410 Euro brutto sind das rund 480 bis 510 Euro monatlich.
Netto-Schätzung
Unter der Annahme von Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ohne Kirchensteuer und ohne besondere Freibeträge) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Bitte beachten Sie: Dies ist eine grobe Schätzung. Ihr tatsächliches Netto kann abweichen – nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer erheblich. Die wichtigsten Steuerklassen für Mindestlohnbezieher:
- Steuerklasse I: für Ledige, Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende
- Steuerklasse IV: für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse III: für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient (der Besserverdienende erhält Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V)
Je nach Steuerklasse kann die Lohnsteuer um mehrere hundert Euro im Monat variieren. Eine Heirat oder eine Änderung der Steuerklasse kann daher Ihr Netto spürbar verändern. Weitere Details finden Sie in unseren Artikeln zum Thema Steuerklassen.
Minijob und Mindestlohn 2026
Auch Minijobber profitieren vom höheren Mindestlohn. Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Bei 13,90 Euro Stundenlohn dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um in der Gleitzone zu bleiben. Überschreiten Sie diese Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig – was sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann. Mehr dazu auf unserer Daten-Seite.
Vergleich mit anderen Branchen
Der Mindestlohn ist die gesetzliche Untergrenze. Viele Branchen zahlen jedoch deutlich mehr. Laut aktuellen Schätzungen liegen typische Bruttogehälter in folgenden Bereichen:
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 €/Monat
- Lagerist / Logistik: ~2.800 €/Monat
- Kraftfahrer: ~2.900 €/Monat
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 €/Monat
- Handwerker: ~3.400 €/Monat
- Pflegefachkraft: ~3.600 €/Monat
Diese Zahlen zeigen, dass der Mindestlohn in vielen Berufen bereits überschritten wird. Dennoch dient er als wichtige Richtschnur für faire Bezahlung.
Ausblick: Weitere Erhöhung 2027
Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Anpassung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit setzt sich der Trend zu höheren Löhnen fort. Bleiben Sie auf dem Laufenden – besuchen Sie Mindestlohn Aktuell für aktuelle Informationen.
Fazit
Der Mindestlohn in Deutschland 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt Ihnen bei Steuerklasse I ein Netto von schätzungsweise 1.700 bis 1.800 Euro. Die genauen Abzüge hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung und informieren Sie sich auf Themen über weitere Details zu Lohn und Abzügen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitbeschäftigung mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro.
Welche Abzüge muss ich vom Mindestlohn erwarten?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Lohnsteuer hängt von Ihrer Steuerklasse ab – bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 Euro fällt eine geringe Lohnsteuer an. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) betragen als Arbeitnehmeranteil etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttos. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro monatlich.
Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Sie bei diesem Stundenlohn maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei Überschreitung wird der Job sozialversicherungspflichtig.