Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt vom mindestlohn pro monat übrig?

Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, was einem Brutto-Monatsgehalt von rund 2.410 Euro entspricht; das tatsächliche Netto hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab.

Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt vom mindestlohn pro monat übrig?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte stellt sich die Frage: Wie viel bleibt vom mindestlohn pro monat tatsächlich auf dem Konto? In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Brutto und Netto, zeigen typische Abzüge und geben Orientierung für die Steuerklasse I.

Der gesetzliche Mindestlohn 2026: Zahlen und Fakten

Laut Beschluss der Mindestlohnkommission und Bestätigung durch das BMAS beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von rund 2.410 Euro (173,33 Stunden pro Monat). Das Jahresbrutto liegt bei etwa 28.912 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde, was einem Monatsbrutto von etwa 2.222 Euro entsprach. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen.

Diese Zahlen sind jedoch nur der Ausgangspunkt. Vom Bruttolohn werden noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Erst dann erhalten Sie Ihr Nettogehalt.

Brutto vs. Netto: Die Abzüge im Detail

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach allen gesetzlichen Abzügen auf Ihrem Konto landet. Die wichtigsten Abzüge sind:

  • Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens. Bei einem Mindestlohn von 2.410 Euro brutto im Monat (Steuerklasse I) fällt dank des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) nur eine geringe Lohnsteuer an – oft unter 100 Euro monatlich.
  • Solidaritätszuschlag: Wird nur bei höheren Einkommen erhoben; bei Mindestlohn entfällt er in der Regel.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Die Arbeitnehmeranteile (2026, gerundet):
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Krankenversicherung: 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 1,7 % im Schnitt)
  • Pflegeversicherung: 1,8 % (mit Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren: 0,6 % zusätzlich)

Zusammen ergeben diese Beiträge etwa 20–21 % des Bruttolohns. Bei 2.410 Euro brutto sind das rund 480–500 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer, sodass das Netto bei etwa 1.850–1.900 Euro liegen kann – abhängig von Krankenkasse und individuellen Faktoren.

Beispielrechnung für Steuerklasse I (2026)

Nehmen wir eine ledige Person ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer. Bei einem Brutto von 2.410 Euro:

  • Lohnsteuer: ca. 50–80 Euro (geschätzt, da Grundfreibetrag greift)
  • Solidaritätszuschlag: 0 Euro
  • Rentenversicherung: 224 Euro (9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 31 Euro (1,3 %)
  • Krankenversicherung: ca. 217 Euro (7,3 % + 1,7 % Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung: 43 Euro (1,8 %) oder 58 Euro (mit Kinderlosenzuschlag)

Summe Abzüge: ca. 565–600 Euro. Netto: ca. 1.810–1.845 Euro.

Bitte beachten Sie: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächlichen Abzüge können je nach Krankenkasse, Bundesland und persönlichen Freibeträgen abweichen. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Lohnabrechnung.

Weitere Einflussfaktoren auf das Netto

Neben der Steuerklasse spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Kinderfreibeträge: Eltern zahlen weniger Lohnsteuer.
  • Kirchensteuer: In Bundesländern mit Kirchensteuerpflicht kommen 8–9 % der Lohnsteuer hinzu.
  • Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (2026 im Schnitt 1,7 %).
  • Minijob-Grenze: Bis 603 Euro monatlich (2026) sind Minijobs steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer.

Wer mehr über die genauen Berechnungen erfahren möchte, findet auf Mindestlohn Aktuell weitere Informationen. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihr persönliches Netto zu ermitteln.

Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen

Die Onsite-Referenz zeigt auch typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Vollzeit, ohne Zuschläge):

  • Pflegefachkraft: ~3.600 €
  • Krankenpfleger: ~3.500 €
  • Handwerker: ~3.400 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 €
  • Kraftfahrer: ~2.900 €
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 €
  • Gastronomie / Service: ~2.500 €

Diese Werte liegen teils deutlich über dem Mindestlohn. Dennoch gilt: Auch bei höheren Bruttogehältern steigen die Abzüge progressiv. Der mindestlohn pro monat ist die gesetzliche Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr, insbesondere durch Tarifverträge.

Fazit: Vom Brutto zum Netto – Orientierung für Mindestlohnbezieher

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (2026) ergibt ein Brutto von etwa 2.410 Euro im Monat. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt Netto meist zwischen 1.800 und 1.900 Euro übrig – je nach individueller Situation. Die genauen Abzüge lassen sich mit einem Brutto-Netto-Rechner oder der eigenen Lohnabrechnung ermitteln.

Denken Sie daran: Der Mindestlohn ist eine dynamische Größe. Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Für 2027 ist bereits eine Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Daten und Themen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der mindestlohn pro monat bei Vollzeit im Jahr 2026? Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 2.410 Euro (173,33 Stunden pro Monat). Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Faktoren ab.

Welche Abzüge sind beim mindestlohn pro monat typisch? Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (ca. 9,3 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %), Krankenversicherung (ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (ca. 1,8 % mit Zuschlag für Kinderlose). Bei Steuerklasse I und Mindestlohn fällt oft nur eine geringe Lohnsteuer an.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Netto vom mindestlohn pro monat aus? Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) hat den höchsten Steuerabzug, während Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) den niedrigsten hat. Bei Mindestlohn ist der Unterschied oft gering, da der Grundfreibetrag (2026: ca. 12.348 Euro) einen großen Teil des Einkommens steuerfrei stellt. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der mindestlohn pro monat bei Vollzeit im Jahr 2026?

Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 2.410 Euro (173,33 Stunden pro Monat). Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Faktoren ab.

Welche Abzüge sind beim mindestlohn pro monat typisch?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (ca. 9,3 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %), Krankenversicherung (ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (ca. 1,8 % mit Zuschlag für Kinderlose). Bei Steuerklasse I und Mindestlohn fällt oft nur eine geringe Lohnsteuer an.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Netto vom mindestlohn pro monat aus?

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) hat den höchsten Steuerabzug, während Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) den niedrigsten hat. Bei Mindestlohn ist der Unterschied oft gering, da der Grundfreibetrag (2026: ca. 12.348 Euro) einen großen Teil des Einkommens steuerfrei stellt. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner).

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