Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt Ihnen vom nachhilfe stundenlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,9 € brutto pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto monatlich ergibt – das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt Ihnen vom nachhilfe stundenlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 € brutto pro Stunde. Das klingt nach einer klaren Vorgabe – doch was am Ende auf Ihrem Konto landet, ist oft eine andere Zahl. Denn zwischen Bruttolohn und Nettolohn liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ihrem Bruttogehalt auf das Netto kommen, und ziehen einen Vergleich zum nachhilfe stundenlohn, der häufig über dem Mindestlohn liegt.

Wie setzt sich Ihr Bruttogehalt zusammen?

Der Mindestlohn wird pro geleisteter Arbeitsstunde gezahlt. Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden im Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.912 €. Dieser Betrag ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen.

Die Bundesregierung hat den Mindestlohn schrittweise angehoben: 2025 lag er bei 12,82 €, 2026 bei 13,9 € und für 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,6 € geplant. Die Mindestlohnkommission empfiehlt diese Anpassungen auf Basis der Tarifentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Lage.

Welche Abzüge fallen an?

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %)
  • Pflegeversicherung: ca. 1,525 % (2,3 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttolohns.

Danach kommt die Lohnsteuer. Wie viel Sie zahlen, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) greift der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026). Das bedeutet: Erst wenn Ihr Jahreseinkommen diesen Betrag übersteigt, fällt Lohnsteuer an. Beim Mindestlohn-Jahresgehalt von 28.912 € liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen bei etwa 16.564 €. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt nach der Grundtabelle rund 1.800 € pro Jahr, also etwa 150 € monatlich. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) – allerdings nur, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag übersteigt. Bei Mindestlohnniveau fällt der Soli meist weg.

Beispielrechnung für Steuerklasse I

Nehmen wir eine Vollzeitkraft mit 2.410 € brutto monatlich, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (angenommener Zusatzbeitrag 1,7 %), ohne Kirchensteuer und ohne Kinder:

  • Bruttogehalt: 2.410 €
  • Abzüge Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 490 €
  • Lohnsteuer: ca. 150 €
  • Solidaritätszuschlag: 0 € (da Lohnsteuer unter Freigrenze)
  • Netto: ca. 1.770 €

Dieser Wert ist eine Schätzung. Je nach Krankenkasse und individuellem Zusatzbeitrag kann das Netto zwischen 1.600 und 1.800 € liegen. Bei anderen Steuerklassen (z. B. III mit Ehepartner) fällt das Netto höher aus, bei Steuerklasse V niedriger.

Vergleich mit dem nachhilfe stundenlohn

Der nachhilfe stundenlohn liegt in Deutschland meist zwischen 15 und 25 € brutto – also deutlich über dem Mindestlohn. Allerdings wird Nachhilfe oft als selbstständige Tätigkeit ausgeübt. Das bedeutet: Sie zahlen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge im klassischen Sinne, sondern müssen sich selbst um Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern. Zudem fällt keine Lohnsteuer an, sondern Sie versteuern Ihre Einnahmen über die Einkommensteuererklärung. Der Nettostundenlohn kann daher bei Nachhilfe höher sein, wenn Sie geringe Betriebsausgaben haben. Aber Vorsicht: Als Selbstständiger tragen Sie das volle Risiko und haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankengeld.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Mindestlohn verdienen, sind Sie dagegen sozialversichert und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der nachhilfe stundenlohn ist also nicht direkt mit dem Mindestlohn vergleichbar, weil die Rahmenbedingungen unterschiedlich sind.

Was bedeutet das für Ihr Netto?

Die zentrale Erkenntnis: Brutto ist nicht Netto. Vom Bruttogehalt des Mindestlohns bleiben nach Abzügen etwa 65–70 % übrig. Bei höheren Gehältern steigt der Steuersatz progressiv, sodass der Nettolohnanteil sinkt. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass Geringverdiener weniger Steuern zahlen. Wer nur einen Minijob mit der Verdienstgrenze von 603 € (2026) ausübt, zahlt pauschal 2 % Rentenversicherung und ist von der Lohnsteuer befreit – das Netto liegt dann nahe am Brutto.

Tipps zur Optimierung Ihres Nettolohns

  • Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein.
  • Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen.
  • Kirchensteuer vermeiden: Ein Austritt aus der Kirche erhöht Ihr Netto um 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Altersvorsorge oder Krankenversicherung können steuerlich abgesetzt werden.

Weitere Informationen zu den genauen Abzügen finden Sie auf unserer Seite Daten oder im Über uns-Bereich.

Fazit

Der gesetzliche Mindestlohn steigt, aber das Nettoeinkommen hängt von vielen Faktoren ab. Wer den nachhilfe stundenlohn mit dem Mindestlohn vergleicht, sollte die unterschiedlichen Beschäftigungsformen berücksichtigen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln. Und denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Schätzwerte – verbindlich ist immer Ihre individuelle Lohnabrechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Stunde?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 € brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung (ca. 173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Was bleibt netto vom Mindestlohn bei Steuerklasse I?

Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung (ohne Kirchensteuer) liegt das Nettoeinkommen für den Mindestlohn 2026 schätzungsweise zwischen 1.600 und 1.700 € pro Monat. Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkassenzusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine persönliche Berechnung.

Wie unterscheidet sich der nachhilfe stundenlohn vom Mindestlohn?

Der nachhilfe stundenlohn liegt meist zwischen 15 und 25 € brutto – oft über dem Mindestlohn. Allerdings wird Nachhilfe häufig als selbstständige Tätigkeit ausgeübt, sodass keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen. Das Nettoeinkommen kann daher anders ausfallen als bei einem festen Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zu Brutto-Netto-Unterschieden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Stunde?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 € brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung (ca. 173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Was bleibt netto vom Mindestlohn bei Steuerklasse I?

Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung (ohne Kirchensteuer) liegt das Nettoeinkommen für den Mindestlohn 2026 schätzungsweise zwischen 1.600 und 1.700 € pro Monat. Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkassenzusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine persönliche Berechnung.

Wie unterscheidet sich der nachhilfe stundenlohn vom Mindestlohn?

Der nachhilfe stundenlohn liegt meist zwischen 15 und 25 € brutto – oft über dem Mindestlohn. Allerdings wird Nachhilfe häufig als selbstständige Tätigkeit ausgeübt, sodass keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen. Das Nettoeinkommen kann daher anders ausfallen als bei einem festen Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn. Weitere Details finden Sie in unserem [Artikel](/blog) zu Brutto-Netto-Unterschieden.

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