Mindestlohn 2026: Netto oder Brutto – Was bleibt Ihnen vom gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde, was etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Sozialversicherung.

Brutto und Netto – die Grundlagen verstehen

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie netto oder brutto mehr vom Lohn haben – die Antwort ist klar: Brutto ist der Ausgangswert, Netto das, was nach allen Abzügen auf Ihrem Konto landet. Der gesetzliche Mindestlohn bildet die absolute Untergrenze, doch die tatsächliche Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab.

Was ist der Bruttolohn?

Der Bruttolohn ist der vertraglich vereinbarte Arbeitslohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er umfasst den Grundlohn sowie eventuelle Zuschläge, Prämien oder Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Bruttolohn auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Für den gesetzlichen Mindestlohn gilt: Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle (174 Stunden/Monat) etwa 2.410 Euro brutto monatlich ergibt. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro.

Was ist der Nettolohn?

Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags (sofern anfallend), der Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) übrig bleibt. Die Höhe der Abzüge wird maßgeblich durch Ihre Steuerklasse, Ihre Krankenkasse, Ihren Familienstand und weitere individuelle Merkmale bestimmt. Daher kann das Netto bei gleichem Bruttogehalt stark variieren.

Der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze

Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Für 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Werte gelten für alle Branchen und Regionen in Deutschland. Wer weniger erhält, kann sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Typische Abzüge vom Bruttolohn

Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) setzen sich die Abzüge wie folgt zusammen:

  • Lohnsteuer: Fällt erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) an. Bei 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich) liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag, sodass Lohnsteuer fällig wird. In Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer etwa 200–300 Euro monatlich.
  • Solidaritätszuschlag: Wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag übersteigt; bei Mindestlohn fällt er meist nicht an.
  • Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft; ca. 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Insgesamt etwa 20–21 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil). Davon entfallen auf die Rentenversicherung ca. 9,3 %, Krankenversicherung ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag (ca. 1,6 %), Pflegeversicherung ca. 1,5 % (bei Kinderlosen 1,7 %) und Arbeitslosenversicherung ca. 1,3 %. Bei 2.410 Euro brutto sind das rund 480–510 Euro.

Somit ergibt sich ein Netto von etwa 1.650 bis 1.850 Euro – je nach Steuerklasse und Versicherungsstatus. Eine genaue Berechnung liefert ein Brutto-Netto-Rechner, den Sie auf Mindestlohn Aktuell finden.

Beispiele für verschiedene Berufe

Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Quelle: Onsite-Referenz, Schätzwerte für Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das Netto variiert entsprechend der oben genannten Abzüge.

Beruf Brutto/Monat (ca.) Netto (ca., Steuerkl. I)
Pflegefachkraft 3.600 € 2.300–2.500 €
Krankenpfleger 3.500 € 2.250–2.450 €
Lagerist / Logistik 2.800 € 1.900–2.100 €
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 € 1.800–1.950 €
Kraftfahrer 2.900 € 1.950–2.150 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 € 2.100–2.300 €
Handwerker 3.400 € 2.200–2.400 €
Gastronomie / Service 2.500 € 1.700–1.900 €

Hinweis: Die Nettoangaben sind grobe Schätzungen. Verbindliche Werte liefert nur die individuelle Lohnabrechnung.

Fazit: Netto oder brutto – worauf kommt es an?

Die Frage „netto oder brutto“ ist entscheidend für Ihre finanzielle Planung. Der Bruttolohn ist die Basis, aber erst das Netto zeigt, was Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Der gesetzliche Mindestlohn garantiert eine Untergrenze, doch die Abzüge können je nach persönlicher Situation stark schwanken. Nutzen Sie daher einen Brutto-Netto-Rechner auf unserer Seite, um Ihre individuelle Auszahlung zu ermitteln. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Blog und auf der Startseite von Mindestlohn Aktuell.

Denken Sie daran: Bei Unklarheiten oder Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns wenden Sie sich an die zuständige Behörde (z. B. Zoll oder BMAS). Ihre Lohnabrechnung ist das einzige verbindliche Dokument.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde?

Bei einer Vollzeitstelle (ca. 174 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bleibt in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer ein Nettobetrag zwischen etwa 1.650 und 1.850 Euro. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Krankenkasse und Zusatzbeiträgen ab.

Welche Steuerklasse ist für Mindestlohnempfänger am günstigsten?

Für Alleinstehende ohne Kinder ist Steuerklasse I die Standardklasse. Verheiratete können zwischen den Steuerklassen III, IV und V wählen. Steuerklasse III (für den Hauptverdiener) führt zu geringeren Abzügen, während Steuerklasse V höhere Abzüge hat. Bei Mindestlohn kann Steuerklasse III das Netto spürbar erhöhen, sofern der Partner kein oder nur geringes Einkommen hat. Eine individuelle Berechnung mit einem Brutto-Netto-Rechner ist empfehlenswert.

Kann ich mit dem Mindestlohn 2026 einen Minijob ausüben?

Ja, die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro dürfen Sie maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ein Minijob ist steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Das bedeutet, Sie erhalten den Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.

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