Mindestlohn brutto oder netto: Was bleibt Ihnen vom gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, das monatliche Netto hängt stark von Steuerklasse, Sozialversicherung und individuellen Faktoren ab – eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.

Mindestlohn brutto oder netto – die entscheidende Frage

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: „Was bleibt mir vom Mindestlohn eigentlich netto übrig?“ Die gesetzliche Untergrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Doch brutto ist nicht gleich netto. Von diesem Betrag gehen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Wie viel Sie tatsächlich auf dem Konto haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – Steuerklasse, Familienstand, Krankenkasse und weitere Faktoren spielen eine Rolle. In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen und geben Orientierung.

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Zum 1. Januar 2025 lag er bei 12,82 Euro brutto/Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, und für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Damit reagiert die Politik auf die Inflation und die Forderungen der Sozialpartner. Wer Vollzeit arbeitet (ca. 173 Stunden im Monat), kommt 2026 auf ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – das sind etwa 28.912 Euro im Jahr.

Doch Vorsicht: Diese Zahlen sind Bruttowerte. Was netto übrig bleibt, ist eine ganz andere Frage. Denn der Gesetzgeber definiert nur die Bruttountergrenze, nicht den Auszahlungsbetrag.

Brutto vs. Netto – die Abzüge im Detail

Um zu verstehen, wie viel vom Mindestlohn netto ankommt, müssen Sie die typischen Abzüge kennen. Grundsätzlich setzt sich der Nettolohn zusammen aus:

  • Bruttolohn (Stundenlohn × Arbeitsstunden)
  • minus Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
  • minus Solidaritätszuschlag (entfällt bei niedrigen Einkommen meist)
  • minus Kirchensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
  • minus Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 20–21 % des Bruttolohns (Stand 2025/2026). Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt bei einem Brutto von 2.410 Euro nur eine geringe Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro im Jahr (2026) greift. Das zu versteuernde Einkommen liegt dann unterhalb des Grundfreibetrags, sodass keine Lohnsteuer anfällt – aber die Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem fällig.

Beispielrechnung für Steuerklasse I (2026)

Nehmen wir eine ledige Person ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer. Bruttomonatsgehalt: 2.410 €.

  • Lohnsteuer: 0 € (da unter Grundfreibetrag)
  • Solidaritätszuschlag: 0 €
  • Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,3 %): ca. 207 €
  • Pflegeversicherung (ca. 1,7 %): ca. 41 €
  • Rentenversicherung (18,6 % Arbeitnehmeranteil 9,3 %): ca. 224 €
  • Arbeitslosenversicherung (2,6 % Arbeitnehmeranteil 1,3 %): ca. 31 €

Summe Abzüge: ca. 503 €. Netto: etwa 1.907 €.

Diese Rechnung ist vereinfacht. Tatsächlich können die Krankenkassenzusatzbeiträge variieren, und bei anderen Steuerklassen (z. B. III oder V) ergeben sich andere Nettobeträge. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer verändern das Ergebnis. Deshalb ist eine individuelle Berechnung mit unserem Rechner empfehlenswert.

Typische Bruttogehälter im Vergleich zum Mindestlohn

Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Viele Berufe liegen darüber. Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) in verschiedenen Branchen – basierend auf Schätzwerten für Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer:

  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto
  • Krankenpfleger/in: ~3.500 € brutto
  • Handwerker/in: ~3.400 € brutto
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto
  • Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto
  • Lagerist/in / Logistik: ~2.800 € brutto
  • Verkäufer/in (Einzelhandel): ~2.600 € brutto
  • Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto

Diese Werte zeigen, dass der Mindestlohn vor allem in Branchen mit niedrigeren Löhnen (Gastronomie, Einzelhandel) relevant ist. In der Pflege oder im Handwerk liegen die Einstiegsgehälter oft deutlich über 13,90 €/Std. Dennoch gilt: Auch bei diesen Berufen müssen Sie die Abzüge einplanen. Unser Daten-Bereich bietet weitere Vergleichszahlen.

Minijob und Mindestlohn – eine Sonderregelung

Wer einen Minijob ausübt, darf 2026 maximal 603 Euro im Monat verdienen (Verdienstgrenze). Bei einem Stundenlohn von 13,90 € sind das etwa 43 Stunden pro Monat. Im Minijob fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer an – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Damit ist der Nettolohn gleich dem Bruttolohn. Das ist ein Vorteil, aber auch eine Einschränkung: Wer mehr verdient, rutscht in die Gleitzone und muss Beiträge zahlen.

Fazit: Orientierung, aber keine Pauschalaussage

Die Frage „Mindestlohn brutto oder netto – was bleibt?“ lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Bruttogröße. Das Netto hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse, Ihrem Familienstand, Ihrer Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Die obigen Beispielrechnungen geben eine grobe Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie amtliche Rechner oder wenden Sie sich an Ihre Lohnbuchhaltung. Weitere Informationen zu Steuerklassen und Abzügen finden Sie in unserem Themen-Bereich.

Denken Sie daran: Der Mindestlohn steigt weiter – 2027 auf 14,60 €/Std. Planen Sie Ihre Finanzen entsprechend und prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Arbeitgeber den gesetzlichen Vorgaben nachkommt. Bei Unsicherheiten hilft der Rechner auf dieser Seite weiter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 brutto?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde brutto. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ab. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) können bei einem Brutto von 2.410 Euro etwa 1.650 bis 1.750 Euro netto übrig bleiben. Bei anderen Steuerklassen oder mit Kindern kann der Nettobetrag abweichen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, wobei der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Der genaue Nettobetrag lässt sich mit unserem [Rechner](/rechner) ermitteln.

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