Von brutto auf netto rechnen: Mindestlohn 2026 und typische Abzüge verstehen
Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) bleibt nach Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse I netto etwa 1.700 Euro – abhängig von Krankenkasse, Kirchensteuer und Freibeträgen.
Von brutto auf netto rechnen: So viel bleibt vom Mindestlohn übrig
Wer in Deutschland arbeitet, kennt die Frage: „Was kommt unterm Strich an?“ Gerade beim gesetzlichen Mindestlohn ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto oft überraschend groß. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie von brutto auf netto rechnen können, welche Abzüge typisch sind und warum Ihre persönliche Situation eine große Rolle spielt.
Die gesetzliche Untergrenze: Mindestlohn 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung (173 Stunden/Monat) ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen. Diese Werte sind die absolute Untergrenze – viele Branchen zahlen tariflich oder freiwillig mehr.
Doch was bedeutet das für Ihr Konto? Um das zu verstehen, müssen Sie die einzelnen Abzugsposten kennen.
Typische Abzüge: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Vom Bruttolohn werden zwei große Blöcke abgezogen:
- Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Liegt Ihr Jahreseinkommen darüber, wird progressiv besteuert. Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Arbeitnehmer weg oder ist sehr gering. Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind prozentual und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund:
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,7 %)
- Pflegeversicherung: ca. 1,7 % (2,3 % für Kinderlose ab 23)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Insgesamt kommen so etwa 20–21 % Ihres Bruttos als Arbeitnehmeranteil zusammen. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die je nach Einkommen zwischen 0 % und 42 % liegt.
Steuerklassen und ihre Wirkung auf das Netto
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (wird oft mit III kombiniert)
Ein Alleinstehender in Steuerklasse I zahlt mehr Lohnsteuer als ein Verheirateter in Klasse III bei gleichem Brutto. Deshalb kann das Netto bei identischem Bruttogehalt stark variieren.
Beispielrechnung: Mindestlohn-Brutto zu Netto
Nehmen wir einen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (Zusatzbeitrag 1,7 %), ohne Kirchensteuer, ohne Kinder. Bei einem Brutto von 2.410 Euro ergibt sich folgende grobe Schätzung:
- Lohnsteuer: ca. 180–200 Euro
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung: ca. 190 Euro
- Pflegeversicherung: ca. 41 Euro
- Rentenversicherung: ca. 224 Euro
- Arbeitslosenversicherung: ca. 31 Euro
Netto: etwa 1.700–1.720 Euro
Das ist ein Richtwert. Mit Kindern (Kinderfreibetrag) oder in einer anderen Steuerklasse kann das Netto höher ausfallen. Auch die Wahl der Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert) beeinflusst den Betrag. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Weitere Berufsbeispiele: Netto bei typischen Bruttogehältern
Die Onsite-Referenz nennt einige typische Bruttogehälter (alle in Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):
| Beruf | Brutto/Monat | Geschätztes Netto (ca.) |
|---|---|---|
| Verkäufer/in (Einzelhandel) | 2.600 € | 1.800–1.850 € |
| Lagerist/in (Logistik) | 2.800 € | 1.900–1.950 € |
| Kraftfahrer/in | 2.900 € | 1.950–2.000 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | 2.100–2.150 € |
| Handwerker/in | 3.400 € | 2.200–2.250 € |
| Pflegefachkraft | 3.600 € | 2.300–2.350 € |
Diese Werte sind Schätzungen. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Weitere Details zu den einzelnen Berufen finden Sie in unserem Artikel.
Fazit: Immer individuell prüfen
„Von brutto auf netto rechnen“ ist keine exakte Wissenschaft, sondern eine persönliche Berechnung. Der Mindestlohn bildet die gesetzliche Untergrenze, aber Ihr Nettoeinkommen wird durch Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und Freibeträge bestimmt. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung und lassen Sie sich bei Unklarheiten von Ihrem Arbeitgeber oder einem Steuerberater beraten. Die offizielle Lohnabrechnung ist immer verbindlich.
Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen beim Mindestlohn finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Datenbereich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Wie viel Netto bleibt bei Mindestlohn übrig?
Das Netto hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I (gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) liegt das Netto bei etwa 1.700 Euro pro Monat. Mit Kind oder in einer anderen Steuerklasse kann der Betrag höher oder niedriger ausfallen. Eine genaue Berechnung liefert der [Brutto-Netto-Rechner](/rechner).
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen insgesamt rund 20–21 % des Bruttos, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.