Was ist Brutto und Netto? Mindestlohn 2026 und typische Abzüge verstehen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, aber das Bruttogehalt ist nicht das, was auf dem Konto landet – wir erklären die typischen Abzüge.

Was ist Brutto und Netto? Eine Einführung

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: Was ist brutto und netto? Der Unterschied ist einfach erklärt: Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug aller Steuern und Sozialabgaben zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach diesen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Die Differenz kann je nach Einkommen und persönlichen Umständen erheblich sein – besonders wichtig ist dies für Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027

Die Mindestlohnkommission hat die nächsten Erhöhungen beschlossen. Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Anpassungen sollen die Kaufkraft der unteren Lohngruppen stärken.

Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?

Um zu verstehen, was vom Bruttolohn netto bleibt, müssen Sie die typischen Abzüge kennen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/Std. (ca. 2.410 € brutto/Monat) und Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer) ergeben sich folgende grobe Richtwerte:

  • Lohnsteuer: ca. 150–200 € (abhängig vom genauen Jahresbrutto und Grundfreibetrag)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (ca. 1,3 %), insgesamt etwa 8,6 % des Bruttos, also ca. 207 €
  • Pflegeversicherung: ca. 1,525 % (bzw. 1,875 % für Kinderlose), ca. 37–45 €
  • Rentenversicherung: 9,3 % (Arbeitnehmeranteil), ca. 224 €
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %, ca. 31 €

Summe der Abzüge: ca. 650–700 €. Das Netto liegt somit schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Bitte beachten Sie: Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Für eine genaue Ermittlung nutzen Sie am besten unseren Brutto-Netto-Rechner oder Ihre persönliche Lohnabrechnung.

Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen

Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter für Vollzeitstellen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Diese Werte sind Durchschnitte und können regional sowie nach Tarifbindung abweichen.

  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 € brutto/Monat
  • Krankenpfleger/in: ca. 3.500 € brutto/Monat
  • Handwerker (z. B. Elektriker, Installateur): ca. 3.400 € brutto/Monat
  • Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 € brutto/Monat
  • Kraftfahrer (Lkw, Bus): ca. 2.900 € brutto/Monat
  • Lagerist / Logistik: ca. 2.800 € brutto/Monat
  • Verkäufer / Einzelhandel: ca. 2.600 € brutto/Monat
  • Gastronomie / Service: ca. 2.500 € brutto/Monat

Bei diesen Gehältern variiert das Netto ebenfalls stark. Ein Verkäufer mit 2.600 € brutto hat nach Abzügen (Steuerklasse I) etwa 1.800–1.900 € netto, eine Pflegefachkraft mit 3.600 € brutto kommt auf rund 2.300–2.400 € netto. Die Differenz wird mit steigendem Brutto größer, da die Lohnsteuer progressiv ansteigt.

Steuerklassen und ihre Auswirkung auf Netto

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst maßgeblich, was von Ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners (günstigere Abzüge)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (höhere Abzüge)
  • Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs

Ein Beispiel: Bei 2.410 € brutto (Mindestlohn) liegt das Netto in Steuerklasse I bei etwa 1.750 €, in Steuerklasse III dagegen bei rund 1.850 €. In Steuerklasse V wären es nur etwa 1.550 €. Weitere Details finden Sie in unserem Themenbereich Steuerklassen.

Sozialversicherungsbeiträge – die größten Posten

Die Sozialversicherung macht den Löwenanteil der Abzüge aus. Die Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmeranteil, gerundet):

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 1,3 % im Schnitt) = ca. 8,6 %
  • Pflegeversicherung: 1,525 % (Kinderlose ab 23: 1,875 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Summe Arbeitnehmeranteil: ca. 20,7 % (bzw. 21,1 % für Kinderlose). Hinzu kommt die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte der Beiträge (außer bei der Pflegeversicherung gibt es einen Kinderlosenzuschlag, den der Arbeitnehmer allein trägt).

Minijob und Midijob 2026

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei (nur pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Für Einkommen zwischen 603 und ca. 1.600 Euro (Midijob) gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Auch hier ist das Verhältnis von Brutto zu Netto anders als bei Vollzeit. Mehr dazu in unserem Datenbereich.

Fazit: Brutto und Netto richtig verstehen

Die Frage „Was ist brutto und netto?“ ist für jeden Arbeitnehmer zentral. Der gesetzliche Mindestlohn gibt eine Untergrenze vor, aber was am Ende auf dem Konto landet, hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie offizielle Rechner und Ihre Lohnabrechnung, um Klarheit zu gewinnen. Auf Mindestlohn Aktuell finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen und Hilfestellungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto? Antwort: Brutto ist Ihr Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Netto ist der Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf Ihrem Konto landet. Die Differenz setzt sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen.

Frage: Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bleibt netto übrig? Antwort: Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) bleibt netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer individuellen Steuerklasse und Krankenkasse ab.

Frage: Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt vorgenommen? Antwort: Vom Bruttogehalt werden zunächst die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist Ihr Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Netto ist der Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf Ihrem Konto landet. Die Differenz setzt sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bleibt netto übrig?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) bleibt netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer individuellen Steuerklasse und Krankenkasse ab.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt vorgenommen?

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert.

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