Brutto und Netto beim Mindestlohn: Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro, doch das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse, Sozialabgaben und individuellen Faktoren ab.

Brutto und Netto beim Mindestlohn: So hängen sie zusammen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt schrittweise an. Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie viel von ihrem Bruttolohn am Ende tatsächlich auf dem Konto landet – und wann wird der mindestlohn wieder erhöht. Dieser Artikel erklärt den Zusammenhang zwischen Brutto- und Nettolohn, zeigt die aktuellen und kommenden Mindestlohnstufen und gibt einen Überblick über typische Abzüge.

Aktuelle und kommende Mindestlohnstufen

Der Mindestlohn beträgt seit 2025 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, was einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2.410 Euro bei einer 40-Stunden-Woche entspricht (Jahresbrutto etwa 28.912 Euro). Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Anhebungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS umgesetzt.

Die Frage wann wird der mindestlohn wieder erhöht lässt sich also klar beantworten: Die nächste Erhöhung erfolgt am 1. Januar 2026, eine weitere am 1. Januar 2027. Danach wird die Mindestlohnkommission erneut über die Anpassung beraten.

Vom Brutto zum Netto: Die wichtigsten Abzüge

Der Bruttolohn ist die vereinbarte Vergütung vor Abzügen. Das Netto ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Die Höhe der Abzüge hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse: Die Lohnsteuer variiert je nach Steuerklasse (I bis VI). In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuerabzug am höchsten, in Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) am niedrigsten.
  • Sozialversicherung: Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 20–21 % des Bruttolohns (abhängig vom Krankenkassen-Zusatzbeitrag).
  • Kirchensteuer: Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
  • Freibeträge: Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer fällig. Bei Mindestlohn liegt das Jahresbrutto über dem Grundfreibetrag, sodass Steuern anfallen.

Beispielrechnung für Mindestlohn 2026

Nehmen wir eine Vollzeitkraft mit 173,33 Arbeitsstunden pro Monat (40-Stunden-Woche) und einem Stundenlohn von 13,90 Euro. Das Bruttomonatsgehalt beträgt 2.410 Euro. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit einem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,7 % ergibt sich folgende grobe Netto-Schätzung:

  • Lohnsteuer: ca. 180–220 Euro (abhängig von Werbungskosten etc.)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil) = ca. 196 Euro
  • Pflegeversicherung: ca. 1,525 % = ca. 37 Euro (bei Kinderlosen 1,875 % = ca. 45 Euro)
  • Rentenversicherung: 9,3 % = ca. 224 Euro
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = ca. 31 Euro

Summe Abzüge: ca. 670–710 Euro. Netto: ca. 1.700–1.740 Euro. Das tatsächliche Netto kann je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren um 50–100 Euro abweichen.

Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen

Die folgende Tabelle zeigt Schätzwerte für Bruttomonatsgehälter in typischen Berufen (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Diese Werte dienen nur der Orientierung – das tatsächliche Netto hängt von den genannten Abzügen ab.

Beruf Brutto/Monat (ca.)
Pflegefachkraft 3.600 €
Krankenpfleger 3.500 €
Handwerker 3.400 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 €
Kraftfahrer 2.900 €
Lagerist / Logistik 2.800 €
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 €
Gastronomie / Service 2.500 €

Bei einem Brutto von 2.500 Euro (Gastronomie) liegt das Netto in Steuerklasse I etwa bei 1.750–1.850 Euro. Bei 3.600 Euro (Pflegefachkraft) sind es rund 2.400–2.550 Euro netto. Die Differenz zwischen Brutto und Netto wächst mit höherem Einkommen, da die Lohnsteuer progressiv steigt.

Minijob und Mindestlohn

Wer einen Minijob ausübt, darf ab 2026 maximal 603 Euro im Monat verdienen (Verdienstgrenze). Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht das etwa 43,4 Stunden pro Monat. Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei (nur pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber) und zahlen keine Lohnsteuer, wenn der Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag bleibt. Das Brutto ist hier gleich Netto.

Fazit: Netto hängt von vielen Faktoren ab

Die Frage wann wird der mindestlohn wieder erhöht ist klar beantwortet, aber die Frage nach dem Netto ist komplexer. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.

Denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Schätzwerte. Verbindliche Auskünfte gibt nur Ihre Lohnabrechnung oder eine Beratung durch die zuständigen Stellen wie das BMAS oder die Deutsche Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht?

Die nächste Erhöhung erfolgt am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 geplant. Die genauen Termine und Beträge werden von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch das BMAS per Rechtsverordnung festgelegt.

Wie hoch ist der Nettolohn bei Mindestlohn in Steuerklasse I?

Bei einem Bruttomonatslohn von etwa 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) liegt das Netto in Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert) grob zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen.

Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Bei Kirchensteuerpflicht kommt noch Kirchensteuer hinzu.

Häufige Fragen

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 geplant. Diese Schritte basieren auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS bestätigt.

Wie hoch ist der Nettolohn bei Mindestlohn in Steuerklasse I?

Bei einem Bruttomonatslohn von etwa 2.410 Euro (Mindestlohn 2026, 173,33 Stunden) liegt das Netto in Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert) grob zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen.

Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Bei Kirchensteuerpflicht kommt noch Kirchensteuer hinzu.

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