Wie berechne ich den Stundenlohn? Gesetzliche Untergrenze und typische Abzüge verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, doch das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab.
Wie berechne ich den Stundenlohn? Grundlagen und gesetzliche Untergrenze
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie berechne ich den Stundenlohn aus meinem Monatsgehalt? Die Antwort ist einfach: Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden. Bei einer 40-Stunden-Woche rechnet man mit 173,33 Stunden pro Monat (40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Beispiel: Ein Bruttogehalt von 2.800 € ergibt einen Stundenlohn von etwa 16,15 €.
Der gesetzliche Mindestlohn bildet die absolute Untergrenze. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € (bei Vollzeit) und einem Jahresgehalt von etwa 28.912 € entspricht. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € geplant. Wer weniger verdient, sollte seinen Arbeitgeber darauf hinweisen – der Mindestlohn ist gesetzlich verpflichtend.
Brutto, Netto und die typischen Abzüge
Vom Bruttolohn werden verschiedene Beträge abgezogen, bevor das Nettogehalt auf dem Konto landet. Die wichtigsten Posten sind:
- Lohnsteuer: richtet sich nach Steuerklasse (I bis VI) und persönlichen Freibeträgen. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt die Steuer progressiv an. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr – wer darunter liegt, zahlt keine Einkommensteuer.
- Solidaritätszuschlag: wird seit 2021 nur noch von höheren Einkommen erhoben, für die meisten Arbeitnehmer entfällt er.
- Krankenversicherung: Beitragssatz ca. 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ~1,7 %). Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte, also rund 8,15 %.
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose ab 23 Jahren: 4,0 %), Arbeitnehmerhälfte ~1,7–2,0 %.
- Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Insgesamt machen die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer etwa 20–21 % des Bruttos aus. Die Lohnsteuer kommt je nach Einkommen hinzu. Bei einem Mindestlohngehalt von 2.410 € brutto (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) liegt das Netto etwa bei 1.750–1.850 € – das ist eine grobe Schätzung, die je nach Krankenkasse variiert.
Beispiele aus der Praxis
Die nachfolgenden Bruttogehälter sind typische Werte für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.350–2.500 €
- Krankenpfleger/in: ~3.500 € brutto → Netto ca. 2.280–2.430 €
- Lagerist/in: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.900–2.050 €
- Verkäufer/in: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.780–1.930 €
- Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto → Netto ca. 1.960–2.110 €
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.120–2.280 €
- Handwerker/in: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.240–2.400 €
- Gastronomie/Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.720–1.870 €
Diese Zahlen sind Anhaltspunkte. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kinderfreibeträgen und eventueller Kirchensteuer ab. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie am besten den Rechner auf unserer Seite.
Besonderheiten: Minijob und Teilzeit
Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 13,90 €/Std. dürfen Sie maximal 43,4 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Überschreiten Sie diese, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog-Artikel zum Minijob.
Warum die Berechnung des Stundenlohns wichtig ist
Die Frage „Wie berechne ich den Stundenlohn?“ hilft nicht nur, die eigene Vergütung zu prüfen, sondern auch, Angebote zu vergleichen. Wenn Sie einen Job mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder wechselnder Stundenzahl haben, sollten Sie immer den effektiven Stundenlohn berechnen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden.
Laut BMAS und der Mindestlohnkommission wird der Mindestlohn regelmäßig angepasst. Die nächste Erhöhung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 ist bereits beschlossen. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Themenseiten.
Fazit
Die Berechnung des Stundenlohns ist einfach: Monatsbrutto geteilt durch Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn gibt die Untergrenze vor, die ab 2026 bei 13,90 € liegt. Vom Brutto gehen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab – das Netto liegt meist zwischen 60 und 70 % des Bruttos. Nutzen Sie unsere Tools und Informationen, um Ihre persönliche Situation zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Frage: Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt? Antwort: Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Üblich sind 173,33 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche (40 * 52 / 12). Beispiel: 2.800 € / 173,33 ≈ 16,15 €/Std. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €/Std., sodass Sie bei diesem Gehalt über der Untergrenze liegen.
Frage: Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen? Antwort: Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 20–21 % des Bruttos. Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung bleibt netto rund 60–70 % des Bruttos übrig.
Frage: Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs? Antwort: Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 € im Monat. Bei 13,90 €/Std. dürfen Sie maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Überschreiten Sie diese, wird der Job sozialversicherungspflichtig.
Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Üblich sind 173,33 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche (40 * 52 / 12). Beispiel: 2.800 € / 173,33 ≈ 16,15 €/Std. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €/Std., sodass Sie bei diesem Gehalt über der Untergrenze liegen.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 20–21 % des Bruttos. Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung bleibt netto rund 60–70 % des Bruttos übrig.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 € im Monat. Bei 13,90 €/Std. dürfen Sie maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Überschreiten Sie diese, wird der Job sozialversicherungspflichtig.