Brutto und Netto verstehen: Wie rechne ich den Stundenlohn aus?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto monatlich entspricht – das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab.
Brutto und Netto – der entscheidende Unterschied
Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: Was bleibt von meinem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Höhe des Einkommens, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren individuellen Merkmalen. Besonders wichtig ist die Frage wie rechne ich den stundenlohn aus, denn der Stundenlohn ist die Grundlage für viele Vergleiche und für die Einhaltung des Mindestlohns.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Die Differenz kann je nach Einkommen und Steuerklasse 20 bis 40 Prozent betragen.
Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse (I bis VI) und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Darüber hinaus greift der progressive Steuertarif.
Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:
- Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,0–1,5 %)
- Rentenversicherung (18,6 %)
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %)
- Pflegeversicherung (3,4 %, bei Kinderlosen ab 23 Jahren 4,0 %)
Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil liegt also bei etwa 19–20 % des Bruttogehalts, die Lohnsteuer kommt noch hinzu.
Wie rechne ich den Stundenlohn aus?
Die Formel ist einfach: Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen / 12 Monate).
Beispiel: Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche und verdienen 2.410 € brutto im Monat (Mindestlohn 2026). Dann rechnen Sie: 40 × 4,33 = 173,2 Stunden pro Monat. 2.410 € / 173,2 = 13,91 € pro Stunde – das entspricht fast genau dem neuen Mindestlohn von 13,90 €.
Mit unserem Rechner können Sie schnell Ihren persönlichen Stundenlohn ermitteln. Auch für Teilzeit oder Minijob ist die Berechnung nützlich, um zu prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.
Beispiele für verschiedene Berufsgruppen
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Stand 2026, Schätzwerte für Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Stundenlohn ca. 15,00 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → ca. 16,20 €/Std.
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → ca. 16,75 €/Std.
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → ca. 18,50 €/Std.
- Handwerker: ~3.400 € brutto → ca. 19,65 €/Std.
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → ca. 20,80 €/Std.
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto → ca. 14,45 €/Std.
Bitte beachten Sie: Diese Werte sind Durchschnittsschätzungen. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir einen Blick auf Ihre Lohnabrechnung oder die Nutzung offizieller Steuerrechner.
Abzüge konkret: Vom Brutto zum Netto
Nehmen wir das Beispiel eines Verkäufers mit 2.600 € brutto (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzliche KV mit 1,3 % Zusatzbeitrag):
- Lohnsteuer: ca. 250–300 € (abhängig von Werbungskosten etc.)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil 7,3 % + 0,65 % Zusatzbeitrag): ca. 207 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 242 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 34 €
- Pflegeversicherung (1,7 %): ca. 44 €
Summe Abzüge: ca. 780–830 € → Netto ca. 1.770–1.820 €.
Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto liegen die Abzüge etwas niedriger, das Netto beträgt etwa 1.650–1.750 €.
Einfluss der Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) hat die höchste Steuerlast, Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) die niedrigste. Ein Wechsel der Steuerklasse kann Ihr Netto deutlich verändern. Mehr dazu erfahren Sie auf Mindestlohn Aktuell in unseren Artikeln.
Minijob und Stundenlohn
Seit 2026 liegt die Minijob-Grenze bei etwa 603 € monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € dürfen Sie maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Auch hier ist die Frage wie rechne ich den stundenlohn aus entscheidend, um die Grenze nicht zu überschreiten. Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Krankenversicherung entfällt, wenn Sie anderweitig versichert sind.
Fazit
Den Stundenlohn zu kennen, hilft nicht nur beim Vergleich von Jobangeboten, sondern auch bei der Kontrolle des Mindestlohns. Die Umrechnung von Bruttogehalt in Netto erfordert die Berücksichtigung vieler individueller Faktoren. Nutzen Sie unsere Daten und den Rechner, um Ihre persönliche Situation zu analysieren. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Stelle.
Denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Schätzwerte. Verbindlich ist nur Ihre individuelle Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie rechne ich den Stundenlohn aus meinem Bruttogehalt aus?
Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden. Beispiel: Bei 2.410 € brutto und 173 Stunden (40h-Woche) ergibt sich ein Stundenlohn von 13,94 €. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner).
Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?
Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 15,6 % inkl. Zusatzbeitrag) und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.650–1.750 €. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse und eventuellen Freibeträgen ab. Mehr Details finden Sie in unserem [Daten](/daten)-Bereich.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 %). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die genauen Prozentsätze können jährlich leicht variieren.