Wie viel ist Mindestlohn? Brutto, Netto und alle Abzüge 2025/2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle (40 Std./Woche) etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Versicherungsstatus und liegt für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I grob zwischen 1.600 und 1.800 Euro.
Wie viel ist Mindestlohn? Ein Überblick über Brutto, Netto und Abzüge
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze in Deutschland. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viel ist Mindestlohn tatsächlich wert – also was nach Steuern und Sozialabgaben auf dem Konto landet? Dieser Artikel gibt eine klare Orientierung zu den aktuellen und kommenden Sätzen, den typischen Abzügen und den Unterschieden zwischen Brutto und Netto.
Aktuelle und kommende Mindestlohn-Sätze
Die Mindestlohnkommission hat für die Jahre 2025 bis 2027 folgende Erhöhungen beschlossen:
- 2025: 12,82 Euro brutto pro Stunde
- 2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde (ab 1. Januar)
- 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde (ab 1. Januar)
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (2026) beziehungsweise 2.530 Euro (2027). Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro (2026). Diese Zahlen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS in eine Rechtsverordnung umgesetzt.
Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Das Bruttogehalt ist die vereinbarte Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird. Die Differenz setzt sich zusammen aus:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
- Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten Mindestlohnbezieher, da das Einkommen unter dem Freibetrag liegt)
- Kirchensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) und gesetzlicher Krankenversicherung ergibt sich bei einem Brutto von 2.410 Euro ein Netto von etwa 1.650 bis 1.750 Euro. Die Spanne entsteht durch unterschiedliche Krankenkassen-Zusatzbeiträge und geringe Abweichungen bei der Berechnung. Wer in Steuerklasse III (verheiratet, Partner ohne oder mit geringem Einkommen) ist, hat ein höheres Netto, während Steuerklasse V (der andere Partner) zu niedrigeren Netto führt.
Typische Abzüge im Detail
Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Krankenversicherung, hier gibt es einen Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer allein trägt). Für 2026 gelten folgende ungefähre Sätze (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %) = ca. 9,0 %
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 1,7 % (zzgl. 0,6 % Kinderlosenzuschlag für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren)
Die Lohnsteuer wird nach der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) berechnet. Bei einem Brutto von 2.410 Euro und Steuerklasse I fällt nur eine geringe Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro (2026) bereits einen großen Teil des Jahreseinkommens steuerfrei stellt. Tatsächlich liegt die monatliche Lohnsteuer für Mindestlohnbezieher oft unter 100 Euro.
Mindestlohn und Minijob
Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird regelmäßig angepasst. Ab 2026 beträgt sie 603 Euro monatlich (13,90 € × 43,33 Stunden pro Monat). Wer diese Grenze überschreitet, rutscht in die Gleitzone (Midijob) und wird sozialversicherungspflichtig. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zum Minijob.
Berufsgruppen im Vergleich
Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. Viele Branchen zahlen deutlich mehr. Laut unseren Referenzwerten liegen typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit, Steuerklasse I) für:
- Verkäufer / Einzelhandel: rund 2.600 Euro
- Lagerist / Logistik: rund 2.800 Euro
- Kraftfahrer: rund 2.900 Euro
- Bürokraft / Verwaltung: rund 3.200 Euro
- Handwerker: rund 3.400 Euro
- Krankenpfleger / Pflege: rund 3.500 Euro
- Pflegefachkraft: rund 3.600 Euro
- Gastronomie / Service: rund 2.500 Euro
Diese Werte sind Schätzwerte und können je nach Region, Betriebsgröße und Tarifbindung abweichen. Der Mindestlohn liegt also teils deutlich unter diesen branchenüblichen Gehältern.
Steuerklassen und ihre Auswirkung auf das Netto
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst maßgeblich das Netto. Für Mindestlohnbezieher sind vor allem die Klassen I, III, IV und V relevant. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Datenseite. Grundsätzlich gilt: Je höher die Steuerklasse (z. B. III), desto weniger Lohnsteuer wird einbehalten – allerdings kann es bei der Einkommensteuererklärung zu Nachzahlungen kommen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner.
Ausblick: Weitere Erhöhungen geplant
Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt auf rund 2.530 Euro. Auch die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Die Kommission tagt alle zwei Jahre und berücksichtigt dabei die Tarifentwicklung und die wirtschaftliche Lage. Das BMAS setzt die Empfehlungen anschließend per Rechtsverordnung um.
Fazit
Die Frage „Wie viel ist Mindestlohn?“ lässt sich nicht pauschal mit einem Netto-Betrag beantworten. Der Bruttostundenlohn ist klar definiert, aber das Netto hängt von individuellen Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I liegt es bei etwa 1.650 bis 1.750 Euro monatlich. Wer seine persönliche Situation berechnen möchte, nutzt am besten einen offiziellen Rechner oder konsultiert die Lohnabrechnung. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Themenbereich.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand der Onsite-Referenz (2026) und allgemein gültigen deutschen Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie viel ist Mindestlohn netto bei Steuerklasse I?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Mindestlohn 2026, 40 Std./Woche) und Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 14,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 % zzgl. Kinderlosenzuschlag) ergibt sich ein Netto von etwa 1.650 bis 1.750 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Stunde?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Minijob-Verdienstgrenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Ab 2026 liegt sie bei etwa 603 Euro monatlich (13,90 € × 43,33 Wochenstunden). Wer mehr verdient, überschreitet die Grenze und der Minijob wird sozialversicherungspflichtig.