Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn? Brutto und Netto verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € pro Stunde, steigt aber 2026 auf 13,9 € und 2027 auf 14,6 € – das Brutto-Monatsgehalt liegt dann bei etwa 2.410 €, das Netto variiert je nach Steuerklasse und Abzügen.
Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn? Ein Überblick
Viele Arbeitnehmer fragen sich: wie hoch ist derzeit der mindestlohn und was bleibt am Ende des Monats netto auf dem Konto? Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Januar 2025 liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung auf 13,9 Euro beschlossen, und ab 2027 sollen es 14,6 Euro sein. Diese Werte gelten für alle Branchen, sofern kein höherer Tariflohn vereinbart ist.
Brutto und Netto – der Zusammenhang
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitgeber vor Abzügen zahlt. Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich aus dem Mindestlohn 2025 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.222 Euro. Ab 2026 wären es etwa 2.410 Euro brutto. Doch was bleibt netto übrig? Das hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI) beeinflusst die Lohnsteuer
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Kinderfreibeträge und andere Freibeträge
Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto vom Mindestlohn 2025 etwa zwischen 1.600 und 1.750 Euro monatlich. Für 2026 steigt das Netto auf etwa 1.700 bis 1.850 Euro. Diese Werte sind Richtwerte; die tatsächliche Abrechnung kann abweichen.
Typische Abzüge im Detail
Vom Bruttolohn werden folgende Beiträge abgezogen:
- Lohnsteuer: progressiv, abhängig vom zu versteuernden Einkommen und Steuerklasse. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – wer darunter liegt, zahlt keine Lohnsteuer.
- Rentenversicherung: 18,6 % des Bruttos (Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
- Krankenversicherung: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %), Arbeitnehmeranteil etwa 8,15 %
- Pflegeversicherung: 3,05 % (3,4 % für Kinderlose), Arbeitnehmeranteil die Hälfte
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %
Diese Abzüge werden direkt vom Bruttolohn einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich.
Beispiele aus verschiedenen Berufen
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Schätzwerte, Steuerklasse I, gesetzlich versichert) – sie liegen oft über dem Mindestlohn:
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.850–2.000 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.950–2.150 €
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 2.000–2.200 €
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.800–1.950 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.150–2.400 €
- Handwerker: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.250–2.550 €
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.350–2.700 €
Diese Zahlen zeigen, dass der Mindestlohn oft nur die Untergrenze ist. Viele Branchen zahlen mehr – aber das Netto steigt nicht proportional, weil höhere Abzügen (Steuerprogression) anfallen.
Minijob und Mindestlohn
Seit 2025 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich (ab 2026). Bei einem Stundenlohn von 12,82 € dürfen Minijobber maximal etwa 47 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ab 2026 (13,9 €/Std.) sind es nur noch rund 43 Stunden. Wer mehr verdient, rutscht in die Gleitzone (Midijob) mit reduzierten Sozialabgaben.
Steuerklassen und ihre Wirkung
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Lohnsteuer:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in III)
- Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenjobs
Beispiel: Ein lediger Mindestlohnempfänger (Steuerklasse I) zahlt bei 2.222 € brutto etwa 120–150 € Lohnsteuer. Ein Verheirateter in Steuerklasse III kann bei gleichem Brutto steuerfrei bleiben, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Quellen und weitere Informationen
Die Angaben basieren auf Beschlüssen der Mindestlohnkommission und Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert Durchschnittsverdienste. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner. Auch auf Mindestlohn Aktuell finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen.
Fazit
Die Frage wie hoch ist derzeit der mindestlohn lässt sich klar beantworten: 12,82 € (2025), 13,9 € (2026), 14,6 € (2027). Doch das Nettoeinkommen hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Nutzen Sie Online-Rechner oder Ihre Lohnabrechnung, um den genauen Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Schutzschwelle, aber viele Arbeitnehmer verdienen mehr – prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Ihre Branchenüblichkeit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung (173,33 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.222 Euro. Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,9 Euro pro Stunde.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto vom Mindestlohn 2025 (12,82 €/Std.) etwa zwischen 1.600 und 1.750 Euro pro Monat. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, durchschnittlich 1,7 %), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil ist bereits im Brutto enthalten.