Wie viel ist der Mindestlohn? Brutto und Netto verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, das Nettoeinkommen variiert jedoch stark je nach Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren.
Wie Brutto und Netto zusammenhängen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: Wie viel ist der Mindestlohn und was bleibt am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto? Der gesetzliche Mindestlohn ist eine wichtige Orientierungsgröße, doch das Nettogehalt unterscheidet sich oft deutlich vom Bruttolohn. In diesem Artikel erklären wir, wie Brutto und Netto zusammenhängen, welche Abzüge anfallen und worauf Sie achten sollten.
Was ist der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgesetzt. Er gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die aktuellen Werte:
- 2025: 12,82 Euro pro Stunde
- 2026: 13,90 Euro pro Stunde (ab 1. Januar)
- 2027: 14,60 Euro pro Stunde (ab 1. Januar)
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden pro Monat ergibt sich für 2026 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das Jahresbrutto liegt bei etwa 28.912 Euro. Damit liegt das Mindestlohn-Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer (2026: ca. 12.348 Euro), sodass Lohnsteuer anfällt.
Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Überblick
Das Bruttogehalt ist die vereinbarte Vergütung vor Abzügen. Vom Brutto werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens. Bei Mindestlohn und Steuerklasse I fällt eine geringe Lohnsteuer an.
- Solidaritätszuschlag: entfällt für die meisten Arbeitnehmer, da die Einkommensgrenze überschritten sein muss.
- Kirchensteuer: nur, wenn Sie Kirchenmitglied sind (8–9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland).
- Sozialversicherungsbeiträge:
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %)
- Krankenversicherung: durchschnittlich 14,6 % + Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + hälftiger Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose ab 23 Jahren: 4,0 %; Arbeitnehmeranteil je nach Bundesland und Kinderzahl)
Die Summe der Sozialversicherungsbeiträge liegt für den Arbeitnehmer bei etwa 20–21 % des Bruttos. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Insgesamt können die Abzüge 25–35 % des Bruttos betragen.
Beispielrechnung für Mindestlohn 2026
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer, wohnhaft in einem Bundesland ohne abweichende Pflegeversicherungsregelung. Bruttomonatsgehalt: 2.410 €.
- Lohnsteuer: ca. 100–120 € (geschätzt)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Rentenversicherung: 9,3 % = 224 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = 31 €
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag = 8,1 % = 195 €
- Pflegeversicherung: 3,4 % = 82 € (bei Kinderlosen 4,0 % = 96 €)
Summe Abzüge: ca. 632–652 €. Netto: ca. 1.758–1.778 €.
Dies ist eine grobe Schätzung. Das tatsächliche Netto kann je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen abweichen. Eine genaue Berechnung liefert unser Rechner.
Einfluss der Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Für Mindestlohnbezieher sind vor allem Steuerklasse I (ledig), III (verheiratet, besser verdienender Partner) und V (verheiratet, geringer verdienender Partner) relevant. In Steuerklasse III fällt weniger Lohnsteuer an, in Steuerklasse V mehr. Auch Kinderfreibeträge oder der Faktor bei Steuerklasse IV können das Netto beeinflussen.
Minijob und Mindestlohn
Wer auf 520-Euro-Basis (ab 2026: 603 Euro Minijob-Grenze) arbeitet, erhält den Mindestlohn ebenfalls. Bei 13,90 € pro Stunde sind das maximal etwa 43 Stunden pro Monat. Im Minijob fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben für den Arbeitnehmer an (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Das Brutto ist also gleich Netto. Mehr dazu in unserem Artikel über Minijobs.
Berufsbeispiele: Bruttogehälter im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Schätzwerte, Stand 2026):
- Pflegefachkraft: ~3.600 €
- Krankenpfleger / Pflege: ~3.500 €
- Handwerker: ~3.400 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 €
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 €
- Gastronomie / Service: ~2.500 €
Diese Werte liegen teils über dem Mindestlohn. Dennoch gilt: Je höher das Brutto, desto höher die Abzüge in absoluten Zahlen, aber der Nettoprozentanteil bleibt ähnlich.
Fazit
Die Frage „Wie viel ist der Mindestlohn?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 € brutto pro Stunde ab 2026. Doch das Nettoeinkommen hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine persönliche Schätzung oder konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung. Beachten Sie auch, dass der Mindestlohn regelmäßig angepasst wird – aktuelle Daten finden Sie auf unserer Datenseite.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Stunde?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.600 bis 1.800 Euro monatlich. Bei anderen Steuerklassen oder mit Kindern kann der Nettobetrag abweichen.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (entfällt meist), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die genauen Abzüge variieren je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland.
Häufige Fragen
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Stunde?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.600 bis 1.800 Euro monatlich. Bei anderen Steuerklassen oder mit Kindern kann der Nettobetrag abweichen.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (entfällt meist), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die genauen Abzüge variieren je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland.